Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Nutzenbewertung von Arzneimitteln

In der Gesundheitswirtschaft: Das GKV-Modernisierungsgesetz führt erstmals eine Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch das neu gegründete Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ein. Die Nutzenbewertungen sollen Aussagen über den Beitrag neuer Arzneimittel zur Verbesserung der medizinischen Behandlung von Patienten beinhalten. Die Bewertung umfasst auch, für welche Patientengruppen ein neues Arzneimittel eine maßgebliche Verbesserung des Behandlungserfolgs erwarten lässt. Ziel der Bewertung ist u.a. eine differenzierte Bewertung des Arzneimittels im Vergleich zu bereits vorhandenen Therapiemöglichkeiten. Sowohl der Gemeinsame Bundesausschuss als auch das Bundesministerium für Gesundheit können Nutzenbewertungen in Auftrag geben. Die Nutzenbewertungen fließen in die Richtlinien für Arzneimittel ein. (§§ 35 b, 139 b SGB V)



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Nutzen, kardinaler
 
Nutzenfunktion
 
Weitere Begriffe : Bankfiliale | Autoschalter | ego-involvement
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.