Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

In der Gesundheitswirtschaft: Abkürzung: IQWiG. Vom Gemeinsamen Bundesausschuss nach gesetzlichen Vorgaben durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) am 1. Juni 2004 gegründete rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts. Die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist die Trägerin des IQWiG. Das Institut ist eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Institution, deren Aufgabe die unabhängige wissenschaftliche Bewertung des medizinischen Nutzens, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Leistungen ist. Dazu gehört zum Beispiel die Nutzenbewertung von Arzneimitteln, die Bewertung von Behandlungsleitlinien, die Bewertung von Operations- und Diagnoseverfahren und die Erarbeitung von Grundlagen für Disease-Management-Programme (DMP) auf Basis der evidenzbasierten Medizin (Evidence Based Medicine, EBM). Nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) tritt zukünftig an die Stelle der Nutzenbewertung eine Kosten-Nutzen-Bewertung. In der Gesundheitswirtschaft: Das IQWiG wurde im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes am 1. Juni 2004 als eine Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gegründet und ist im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses oder des Bundesministeriums für Gesundheit tätig. Das IQWiG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut. Es untersucht den Nutzen medizinischer Leistungen, sowie deren Qualität und Wirtschaftlichkeit. Im Einzelnen gehört zu seinen Aufgaben u.a. die Bewertung von Behandlungsleitlinien, von Operations- und Diagnoseverfahren sowie Arzneimitteln. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde das IQWiG mit der erweiterten Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln beauftragt, um therapie- bzw. patientenrelevante Zusatznutzen von Arzneimitteln auf ihre Mehrkosten hin zu analysieren. Dieser erweiterte Auftrag der Kosten-Nutzen-Bewertung ist eine fachliche Aufbereitung des Instituts ohne unmittelbare Wirksamkeit für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es bleibt Aufgabe der zuständigen Einrichtungen der Selbstverwaltung, über die Umsetzung zu entscheiden. Außerdem erarbeitet das Institut auf der Basis der evidence-based medicine Grundlagen für neue Disease-Management-Programme. Es gliedert sich in acht Ressorts: Arzneimittelbewertung, Medizinische Biometrie, Versorgungsqualität, Nichtmedikamentöse Verfahren, Kommunikation, Verwaltung, Gesundheitsökonomie undGesundheitsinformation. Zur Förderung der Transparenz sollen die Berichte des Instituts so verständlich gefasst sein, dass auch Laien sie verstehen und als Informationsgrundlage nutzen können. Finanziert wird das IQWiG aus Mitteln der GKV. § 139 a SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot www.iqwig.de



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Institut für Finanzstabilität
 
Institut für Weltwirtschaft (IFW)
 
Weitere Begriffe : Spezialleistungsprogramm | Avunkulat | Differential, semantisches
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.