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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Option auf Zinsterminkontrakt, -futures

Auch: In-terestrate-Futuresoption. Hauptform der termingeschäftsbezogenen Zinsoptionen. Börsenmässig gehandelt an Fu-turesbörsen. Von Banken auch im Eigengeschäft eingesetzt. Übt der Käufer als Optionsberechtigter einer Kaufoption seine Option aus, ergibt sich für ihn daraus eine Kaufposition auf einen Zinsfutures-Kontrakt, der Optionsgegenstand ist. Kontraktpartner des Optionsberechtigten ist gem. den Bestimmungen der Terminbörse das Clearinghousc der Börse, das gegenüber dem Optionskäufer als Stillhalter fungiert. Das Optionsgeschäft wird erfüllt (der den Gegenstand der Option bildende Futures-kontrakt geliefert), indem das Clearinghouse dem Optionsberechtigten eine Kaufposition auf den Kontrakt zum am Ausübungstag der Option herrschenden Marktpreis einräumt. Bei Ausübung der Option wird daher vom Clearinghouse die Differenz zwischen der Höhe des Basispreises der Option und dem am Ausübungstag herrschenden Marktpreis für den Futureskontrakt an den Optionsberechtigten gezahlt. Letzterer hat danach die Möglichkeit, zu entscheiden, ob er die gegenüber dem Clearinghouse bestehende Kaufposition bis zum Erfüllungstag des Terminkontraktes aufrecht erhalten oder sie durch ein gegenläufiges Geschäft schliessen und den Gewinn aus dem Optionsgeschäft festschreiben will. Bei dem angeführten Futureskontrakt erlangt der Optionsberechtigte zinsmässig die gleiche Position, als würde er bei Ausübung der Option eine 3-Monatstermineinlage zu einem nach dem Zeitpunkt der Ausübung der Option liegenden Termin bei dem Stillhalter platzieren (»Kauf« einer Geldanlagemöglichkeit). Als Platzierungstermin gilt der letzte Handelstag des zu Grunde liegenden Futures-kontrakts an der Börse. Der Optionsberechtigte aus einer Verkaufsoption auf 3-Monats-Eurofutures (»Verkauf« einer Geldanlagemöglichkeit) ist hinsichtlich der zinsmässigen Wirkung so gestellt, als würde ihm die Einlage per Termin überlassen. Der Stillhalter aus einer Kauf- bzw. Verkaufsoption hat jeweils die entgegengesetzte Position zum Optionsberechtigten.



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