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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Pflichtprüfung

Von Abschlussprüfern, durchzuführende Wirtschaftsprüfung (Abschlussprüfung), über die ein Wirtschaftsprüfbericht zu erstellen ist, der einen Bestätigungsvermerk enthalten muss. Die Pflichtprüfung ist gesetzlich vorgesehen für AG, GmbH, Genossenschaften, Banken, Versicherungen, Bausparkassen, öffentliche Betriebe und Großunternehmen, im Sinne des Publizitätsgesetzes.



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