Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Mahnung

Gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug, ist die Mahnung der erste Schritt des Gläubigers zur Durchsetzung seiner Forderung. Die Mahnung stellt eine Aufforderung zur Zahlung dar. Ignoriert der Schuldner die Mahnung, hat das erhebliche rechtliche Konsequenzen. Der Gläubiger kann Verzugszinsen berechnen, er kann vom Vertrag zurücktreten, was beispielsweise beim Mietvertrag mit fatalen Folgen verbunden sein kann, und eventuell kann der Gläubiger Schadensersatz geltend machen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Mahnbescheid
 
MAI - (Multilateral Agreement an Investment)
 
Weitere Begriffe : Währungsposition, strukturelle | Schuldangst | Einheit, kognitive
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.