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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Prävention

In der Gesundheitswirtschaft: Als Prävention (vom lateinischen praevenire „zuvorkommen, verhüten“) bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, durch die das Auslösen oder die Verschlimmerung von Krankheiten vermieden werden können. Ein traditioneller Schwerpunkt der Gesundheitspolitik sind vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung späterer Erkrankungen mittels Präventionsprogrammen. Damit sind alle Gesundheitsleistungen gemeint, die zur systematischen Gesundheitsvorsorge beitragen. Man unterscheidet dabei drei Stufen der Prävention je nach Zeitpunkt der Maßnahmen: • Zur primären Prävention (= Gesundheitsförderung) gehören Maßnahmen, die Krankheiten vermeiden, wie z. B. Impfungen, Aufklärungsmaßnahmen über die gesundheitsschädigende Wirkungen des Rauchens und Aufklärungskampagnen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen. • Zur sekundären Prävention (= Früherkennung) gehören Maßnahmen, die eine Verschlimmerung vorhandener Erkrankungen verhüten, indem diese frühzeitig erkannt werden. Als Beispiele gelten die Krebsfrüherkennung oder die Fruchtwasseruntersuchung bei Schwangerschaften. • Tertiäre Prävention (= Rückfallvermeidung) setzt bei Krankheitszuständen an, deren Ablauf nur im Schweregrad, nicht aber grundsätzlich beeinflusst werden kann. Darüber hinaus unterscheidet man Verhaltensprävention und Verhältnisprävention. Erstere versucht Einfluss auf das individuelle Verhalten der Person zu nehmen, z. B. durch Kurse zur gesunden Ernährung. Letztere bezieht sich auf Veränderungen der Umwelt einer Person. Präventionsmaßnahmen werden in Deutschland nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert, hierzu zählen beispielsweise Mutterschaftsvorsorge, Früherkennung von Krankheiten und Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern. Nachdem Leistungen zur Gesundheitsförderung mit dem Beitragsentlastungsgesetz (1997) aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entfernt worden waren, sind Präventionsleistungen als Soll-Leistungen der Krankenkassen im Rahmen des GKV-Reformgesetzes 2000 wieder eingeführt worden. Mit der Neufassung der §§ 20–23 Sozialgesetzbuch V durch das GKV-Reformgesetz 2000 wurde die Bedeutung der Prävention in der Bundesrepublik wieder gestärkt. In § 20 Abs. 3 SGB V wird den Krankenkassen zugestanden, dass sie 2,70 Euro (2004) pro Versichertem im Jahr für Prävention aufwenden dürfen. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurden Impfungen bundeseinheitlich zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (§ 20d Abs. 1, SGB V); des Weiteren schließen Krankenhäuser Verträge über die Durchführung von Schutzimpfungen ab (§ 132e, SGB V), um die Impfrate in Deutschland zu erhöhen. Ein umfassendes Präventionsgesetz, welches unter anderem die Finanzierung neu regeln soll, ist bis dato (Stand: Juni 2007) nicht verabschiedet worden. Aus ökonomischer Sicht sind Leistungen zur Prävention in der Regel nur langfristig vollständig zu beurteilen, da Kosten und Wirkung (also die Senkung des Erkrankungsrisikos) in den überwiegenden Fällen zeitlich besonders weit auseinander fallen. So fallen beispielsweise die Kosten von Vorsorgeuntersuchungen gegen Karies sofort an, die möglichen Einsparungen durch Vermeidung von Karies gegebenenfalls erst Jahre später. Dies erschwert die Messung und Bewertung des Ergebnisses und macht eine ökonomische Evaluation solcher Maßnahmen problematisch, wenn nicht sogar unmöglich. Speziell bei Impfungen gegen Infektionskrankheiten kommen Probleme der epidemiologischen Erfassung und Messung vermiedener Ansteckungen hinzu. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat in seinem Gutachten 2005 mit dem Titel „Koordination und Qualität im Gesundheitswesen“ nachdrücklich eine Stärkung der Prävention gefordert: Langfristig betrachtet müsse die Gesundheitspolitik „stärker als bisher mit der Bildungs-, Wirtschafts- und Sozialpolitik verknüpft werden, um die Gesundheitschancen von Individuen und Bevölkerungsgruppen zu verbessern“, heißt es im Gutachten. Wirksam seien auch „präventive Maßnahmen, die ökonomische Anreize nutzen“. So habe sich gezeigt, dass Preiserhöhungen den Zigarettenkonsum tendenziell senkten. Auch die uneinheitliche Besteuerung des Alkohols sollte überprüft und gegebenenfalls zu Gunsten einer einheitlichen Alkoholsteuer verändert werden, die sich ausschließlich am Alkoholgehalt orientiere und alle alkoholischen Getränke in die Besteuerung einbeziehe. Krankenkassen könnten mit Bonusmodellen zusätzliche Anreize für die betriebliche Gesundheitspolitik setzen, deren Potenzial noch nicht ausgeschöpft würde. In der Gesundheitswirtschaft: (prevention) sucht durch vorbeugende Maßnahmen einen Krankheitseintritt zu verhindern, zu verzögern bzw. Krankheitsfolgen abzumildern. Betroffene sollen durch Präventionsmaßnahmen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt und zu Selbsthilfe angeregt werden. Je nach Zeitpunkt der Maßnahmen wird unterschieden:Primärprävention (Risikoschutz): Sie dient der Gesunderhaltung von (noch) Gesunden, z.B. durch Schutzimpfungen und bestimmte Prophylaxe-Maßnahmen wie die Vitamin D-Prophylaxe.Sekundärprävention (Vorsorge): Bereits vorhandene, aber noch symptomlose Krankheiten sollen frühzeitig diagnostiziert und therapiert werden. Beispiele sind Maßnahmen der Früherkennung (z.B. Gesundheits-Check-Up, Krebs-Früherkennungsuntersuchungen).Tertiärprävention (Rehabilitation): Rückfälle und Folgeschäden eingetretener Krankheiten sollen durch Maßnahmen verhindert oder abgemildert werden.Darüber hinaus unterscheidet man Verhaltensprävention und Verhältnisprävention. Die Verhaltensprävention versucht, Einfluss auf das Verhalten von Individuen und Gruppen zu nehmen (individueller Ansatz), z.B. durch Kurse zur gesunden Ernährung. Die Verhältnisprävention bezieht sich auf Veränderungen der Umwelt oder der Arbeits- und Lebenswelt. Nachdem Leistungen zur Gesundheitsförderung mit dem Beitragsentlastungsgesetz ab 1997 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auf die verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren reduziert wurden, sind Präventionsleistungen als Soll-Leistungen der Krankenkassen im Rahmen der GKV-Gesundheitsreform 2000 wieder eingeführt worden. Auf diesen erweiterten Handlungsrahmen reagierten die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Festlegung prioritärer Handlungsfelder und Kriterien, die für Maßnahmen der Primärprävention und für den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen verbindlich gelten. Um Leistungen der Primärprävention und der Selbsthilfe angemessen zu fördern, wurde ein Richtwert je Versichertem für die Ausgaben der Krankenkassen in diesem Bereich eingeführt. Der Richtwert wird jährlich entsprechend der Veränderung der Bezugsgröße angepasst und beträgt 2008 2,78 Euro je Versichertem. § 20, 20 c, 20 d SGB V Setting



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