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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gesundheitspolitik

In der Gesundheitswirtschaft: Politikbereich, der sich im weitesten Sinne mit Fragen der Gesundheit befasst. Die Zuständigkeiten im deutschen politischen System sind zwischen Bund und Ländern geteilt; außerdem spielt die Selbstverwaltung bei der Ausgestaltung der politischen Vorgaben eine besondere Rolle. Die zentrale Zuständigkeit für Gesundheitspolitik kommt dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zu. Neben der nationalen und Länder-Ebene der Gesundheitspolitik existieren noch die europäische Ebene (siehe Europäische Union sowie Europäischer Gerichtshof) sowie die kommunale Ebene, auf der zumindest teilweise gesundheitspolitische Aktivitäten insbesondere im Bereich des vorbeugenden Gesundheitsschutzes möglich sind. In der Gesundheitswirtschaft: health policy Die Bundesrepublik Deutschland ist als demokratischer und sozialer Bundesstaat den Zielen einer Gesundheitspolitik verpflichtet, die insbesondere das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gewährleistet und eine bedarfsgerechte Versorgung nach dem Stand des medizinischen Wissens ermöglicht. Diese Politik steht unter dem Vorrang der Selbsthilfe vor Fremdhilfe (Subsidiaritätsprinzip). Die Kompetenzen zur politischen Ausgestaltung sind föderal gegliedert: Dem Bund obliegt die Ausgestaltung der Finanzierung und Leistungserbringung der Krankenversicherung, die Länder haben zentrale Gesetzgebungskompetenzen bei der Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung sowie bei der Ausgestaltung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Seit Mitte der 70er Jahre prägen besonders die steigenden Beitragssätze die Inhalte der Gesundheitspolitik zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): 1993 wurden mit dem Gesundheitsstrukturgesetz und der Einführung eines Wettbewerbs unter den Krankenkassen strukturelle Veränderungen in der GKV vorgenommen. Allerdings zeigen die kurzen Abstände zwischen den Reformgesetzen wie zuletzt der GKV-Gesundheitsreform 2000 und dem GKV-Modernisierungsgesetz vom 1. Januar 2004, dass die jeweils vorgenommenen Strukturveränderungen die Kostendynamik nicht haben dauerhaft begrenzen können. Allerdings hat das GMG die finanzielle Konsolidierung der GKV durch den starken Abbau der Nettoverschuldung unterstützt. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vollzieht das Bundesministerium für Gesundheit durch Einführung des Gesundheitsfonds einen Modellwechsel in der Finanzierung der GKV ab 2009. Hierdurch soll eine wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln garantiert werden. Zugleich soll der Bundeszuschuss an die GKV als Ausgleich für die Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben erhöht werden, wobei die Finanzierung dieses Bundeszuschusses derzeit nur bis zum Jahr 2009 gesichert ist.



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