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			     regulatorisches   Eigenkapital,   regulatorische   Eigenmittelanforderungen
			
			
			
			
                      Von    der   Bankenaufsicht vorgegebene Mindesteigenkapitalanforderungen an die Banken, basierend ebenso wie das ökonomische Eigenkapital auf 3 wesentlichen Aspekten: Definition des Eigenkapitals bzw. der Eigenmittel, Quantifizierung des Risikos anhand einer Risikokennzahl, Verhältnis zwischen Eigenmitteln und Risikokennzahl. Ökonomische und regulatorische Eigenkapitalanforderungen sind aber i. d. regulatorisches   Eigenkapital,   regulatorische   Eigenmittelanforderungen nicht deckungsgleich. Bei zu hoher Divergenz besteht Gefahr nicht gewünschter Kapitalarbitrage. Die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen für deutsche Banken sind im KWG und - weiter präzisierend - im Eigenmittelgrundsatz vorgegeben. Grundlagen dieser Regelungen sind die Baseler Eigenkapitalempfehlung von 1988 (Basel I), die über EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt ist, sowie Teile von Basel II. Da die Vorgaben die nicht gewünschte Divergenz zwischen regulatorischen und ökonomischen Eigenkapitalanforderungen vergrössern, sieht Basel II vor, die Bonitätsgewichte auf das tatsächl. Ausfallrisiko auszurichten. Darüber hinaus werden in den Eigenkapitalanforderungen neben Kredit- und Marktrisiken erstmals explizit auch operationelle Risiken berücksichtigt.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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