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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rente für Frauen (Frauenrente)

Frauen sind im System der gesetzlichen Rentenversicherung oft benachteiligt. Das Rentensystem basiert auf Erwerbsarbeit. Frauen, die Kinder erziehen, können in dieser Zeit keine Rentenansprüche erwerben. Die Politik versucht diese Benachteiligung auszugleichen.

Das System der gesetzlichen Rente in Deutschland fußt auf der Erwerbsarbeit. Insofern sind Menschen, die nicht kontinuierlich einer Erwerbsarbeit nachgehen, benachteiligt. Das gilt vor allem für Frauen, weil immer noch sie in erster Linie die Kinder erziehen. In dieser Zeit sind Frauen meist nicht erwerbstätig und können daher nicht auf dem gewöhnlichen Weg Rentenansprüche erwerben. Außerdem werden Frauen im Durchschnitt nach wie vor schlechter bezahlt als Männer, was ihre Rentenansprüche wiederum verringert. Um diese Benachteiligung auszugleichen hat die Politik verschiedene Regeln in das Rentenrecht eingebaut:

  • Kindererziehungszeiten
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
  • Rentensplitting

Diese Maßnahmen führen bei den betroffenen Frauen zu einer Erhöhung ihrer jeweiligen Rente. Die Politik hat aber auch an zwei Punkten das Rentenrecht gegenüber Frauen verschärft:

  • Renteneintrittsalter für Frauen
  • Witwenrente

Wenn Frauen Ihre Rentenansprüche sichern wollen, bieten Minijobs mit aufgestocktem Rentenbeitrag eine Möglichkeit.



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