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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rufbereitschaft

In der Gesundheitswirtschaft: Arbeitsform, die nach den tariflichen Festlegungen bedeutet, dass der Mitarbeiter sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.



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