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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Schlechtwettergeld

Seit 1999 gibt es eine neue Reglung. Demnach hat der Arbeitnehmer in den ersten 30 Stunden, in denen er witterungsbedingt nicht arbeiten kann, Anspruch auf seinen persönlichen Stundenlohn. Denn diese Stunden sind durch Vor- oder Nachtarbeit und Urlaub abgedeckt. Danach springt die Arbeitsagentur bis zur 100. Stunde ein. Ab der 101. Stunde hilft die Bundesagentur für Arbeit weiter.

Arbeitnehmer, die in zugelassenen Betrieben des Baugewerbes beschäftigt sind, können für witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen eine Lohnersatzleistung beziehen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall mindestens eine Stunde am Tag beträgt, dass die Zwangspause in die Schlechtwetterperiode vom 1. November bis zum 31. März fällt und dass die betroffenen Arbeitnehmer versicherungspflichtig beschäftigt sind. Der Arbeitsausfall muss überdies der Arbeitsagentur unverzüglich angezeigt werden.

Das Schlechtwettergeld wurde eingeführt, um während der Wintermonate Massenentlassungen in der Bauwirtschaft zu vermeiden. Es ist eine andere Form von Kurzarbeitergeld.



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