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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Streifbanddepot, -Verwahrung

(Sonder-) Verwahrung von Wertpapieren in Gestalt effektiver Stücke im Depot bei einer Bank. Die Bank muss die Wertpapiere unter äusserlich erkennbarer Bezeichnung des Hinterlegers getrennt von eigenen Beständen und denen anderer Hinterleger aufbewahren. Die Aufbewahrung erfolgt getrennt für Mäntel und Bögen in dafür geeigneten Umschlägen, Mappen usw. Kostenintensive, seltene Verwahrungsart. Ggs.: Sammeldepot, -Verwahrung, Girosammeldepot, -Verwahrung.



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