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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Träger der Börsen

Der Träger einer Börse stellt als Unternehmer der Börse Räume, Personal und sonstige Erfordernisse für den Geschäftsbetrieb bereit. In der deutschen Praxis kommen 3 Arten, privatrechtliche Börsenvereine, Kapitalgesellschaften und die örtlichen Industrie- und Handelskammern, vor. Letztere Börsenform, auch Kammerbörse genannt, existiert in Berlin. Träger der Frankfurter Wertpapierbörse ist die Deutsche Börse AG.



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Weitere Begriffe : internationale Liquidität | Swapbank | Anschaffungsdarlehen
 
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