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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Treuhandkreditgeschäft

Das Geschäft der Banken mit durchlaufenden bzw. Treuhandkrediten. Die Banken leiten als Treuhänder die Kredite eines dritten Kapitalgebers (Treugeber) an einen bestimmten Kapitalnehmer weiter, tragen also selbst kein Kreditrisiko, sondern sind le-digl. für die ordnungsgem. Verwaltung der Kredite, ihre Vermittlung und Abwicklung zuständig. Dies kommt auch in der Bilanz zum Ausdruck, in der Treuhandkreditc auf Aktiv- wie Passivseite in gleicher Höhe aufgeführt werden (»durchlaufende Kredite«). Als Treuhandkredite werden überwiegend öffentliche Gelder weitergeleitet, mit denen der Staat bestimmte Personenkreise, Wirtschaftszweige oder Regionen fördern will. Oft werden die Mittel des Treugebers - z. B. Bund, ERP-Sondervermögen - über eine zentrale öffentlich-rechtliche Bank - z. B. KfW - und von dort zum eigentlichen Treuhänder - Hausbank des Begünstigten - geleitet. Auf Grund der staatlichen Subventionen sind die Zinskonditionen für diese Mittel - verglichen mit denen des allgemeinen Kapitalmarkts -für den Kreditnehmer günstig. I. d. R. werden die Kredite in Ratenzahlungen über die Laufzeit zurückgeführt, ausserplanmässige Rückzahlungen sind möglich.



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