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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ungelernte

Als "ungelernt" werden Arbeitnehmer bezeichnet, die keine formale berufliche Ausbildung nachweisen können, die also weder eine Lehre noch ein Studium abgeschlossen haben und auch kein Anlernverhältnis nachweisen können.

Im engeren Sinne wird der Begriff "Ungelernte" nur auf Arbeiter angewendet, die weder in einem anerkannten Lehrberuf ausgebildet worden sind noch als angelernte Arbeiter eine spezielle Schulung für die jeweils ausgeübte Tätigkeit erhalten haben. Sie unterscheiden sich damit von Facharbeitern, Handwerkern oder kaufmännischen Angestellten, die eine Lehre nach bestandener Prüfung abgeschlossen haben, sowie von Angelernten, die eine begrenzte Ausbildung mit Spezialkenntnissen und -fertigkeiten im ausgeübten Beruf nachweisen können.

Ungelernte werden in der Regel für Hilfsarbeiter- oder Handlangertätigkeiten eingesetzt. Dabei handelt es sich oft um einfache körperliche Arbeiten wie Transporte, Beladen von Fahrzeugen und Schiffen, Botengänge, einfache Tätigkeiten in der Landwirtschaft und im Gartenbau oder Reinigungsarbeiten. Auch im Hoch- und Tiefbau werden häufig Ungelernte mit Hilfsarbeiten beschäftigt. Im Gegensatz zu den gelernten und angelernten Berufen verrichten die Ungelernten dabei solche Arbeiten, die nicht zu den anerkannten und tariflich eingruppierten Tätigkeiten zählen. Es handelt sich meist um einfache Verrichtungen.

Ungelernte dürfen nicht mit Aushilfen verwechselt werden. Denn die Aushilfstätigkeiten werden oft von Hausfrauen und Rentnern ausgeübt, die eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter sich haben. Als Aushilfen werden auch qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Berufen eingesetzt, die einer Nebentätigkeit nachgehen, ebenso Schülern und Studenten, die noch in der Ausbildung stehen. Sie wollen sich meist nur etwas hinzuverdienen. Für die Ungelernten ist im Gegensatz dazu die Hilfsarbeitertätigkeit die eigentliche Quelle für den Erwerb des Lebensunterhalts.

Meist besitzen Ungelernte nur eine geringe Schulbildung oder können überhaupt keinen Schulabschluss nachweisen. Psychische und gesundheitliche Probleme oder die familiären Verhältnisse im Elternhaus sind häufig die Ursache dafür, dass die Leistungen in der Schule unzureichend waren und eine anerkannte berufliche Ausbildung nicht begonnen oder wieder abgebrochen wurde. Unter den Ungelernten sind auch viele ausländische Arbeitnehmer, die in ihren Heimatländern entweder keine berufliche Ausbildung erhalten haben oder keinen Abschluss nachweisen können, der den deutschen Erfordernissen entspricht.



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