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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Verein

Ein Verein ist eine Vereinigung von Personen zu einem besonderen Zweck. Das können Sport-, Kunst-, Musik-, Sprach- oder Kulturvereine sein. Die Palette ist schier unbegrenzt. Es wird zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen unterschieden.

Die Rechtsfähigkeit erlangt ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, durch einen Eintrag ins Vereinsregister des örtlichen Amtsgerichtes als eingetragener Verein. Die meisten Vereine sind nicht wirtschaftlich: Sport-, Kultur- oder sonstigen Vereine. Es gibt aber auch Vereine, deren Zweck in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb liegt. Sie müssen ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung erlangen, wenn keine gesetzliche Regelungen bestehen wie für Aktiengesellschaften oder Genossenschaften.

Eingetragene Vereine (e.V.) müssen eine Gründerversammlung mit mindestens sieben Mitgliedern abhalten, bei der die Satzung verabschiedet wird. Diese regelt den Zweck, die Organisation und den Namen des Vereins und wird beim Amtsgericht eingereicht. Die Befugnisse des Vorstandes müssen in der Satzung exakt definiert sein. Der Vorstand wird durch die Mitglieder gewählt. Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält der Verein den Zusatz e.V. und hat damit Rechtsfähigkeit im eigenen Namen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Das heißt, es können Verträge geschlossen werden. Die Mitglieder können nach freien Stücken ein- und austreten. Die Haftung ist auf das Vereinsvermögen beschränkt. Ein Vereinsvorstand kann dann persönlich haften, wenn er seine satzungsgemäßen Befugnisse überschreitet.

Der Verein muss den strengen Formvorschriften folgen, wenn er den Status des e.V. erhalten will. In den §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind alle Einzelheiten geregelt von der Satzung über den Vorstand, die Mitgliederversammlung bis hin zur Auflösung eines Vereins. Grundsätzlich können sich Personengruppen zu jeglichem Zweck vereinigen, denn in Deutschland besteht Vereinigungsfreiheit. Die Vereine dürfen aber nicht gegen die Verfassung verstoßen, sonstige kriminelle Absichten haben. Und wer den Zusatz e.V. will, muss die Voraussetzungen für den Eintrag ins Vereinsregister erfüllen. Fast die Hälfte aller Deutschen sind Mitglied in einem Verein (49 Prozent).

Der Verein ist die Vereinigung von natürlichen und juristischen Personen zur Verfolgung von bestimmten Zielen und Interessen. Die Vereinigung muss freiwillig und auf Dauer angelegt sein, damit sie als Verein bezeichnet wird. Zudem muss sie mindestens sieben Mitglieder haben.



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