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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Versendungsart von Werten

Eine Bank versendet gem. den AGB Geld und sonstige Werte nach bestem Ermessen versichert oder unversichert auf Gefahr des Bankkunden. Mangels besonderer Vereinbarung wird sie die Versendungsart unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden festlegen. Schecks, Lastschriften, Einzugsquittungen, Wechsel und nicht bezahlte Einzugspapiere jeglicher Art dürfen in einfachem Brief versandt werden.



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