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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Versichertenpauschale

In der Gesundheitswirtschaft: insurant lump sumMit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist eine Reform der vertragsärztlichen Vergütung zum 1. Januar 2009 vorgesehen, nach der die Arzthonorare der hausärztlichen Versorgung künftig im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als Versichertenpauschalen abgebildet werden müssen. Für Leistungen, die besonders gefördert werden sollen, können Einzelleistungen oder Leistungskomplexe gebildet werden. Mit den Pauschalen sollen alle im Abrechnungszeitraum üblicherweise im Rahmen der hausärztlichen Versorgung eines Versicherten erbrachten Leistungen vergütet werden – einschließlich der anfallenden Betreuungs-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen. Sie können nach Morbiditätskriterien wie Alter und Geschlecht differenziert werden, um zu berücksichtigen, dass je nach Gesundheitszustand der Behandlungsaufwand der Versicherten unterschiedlich sein kann. Zudem können Qualitätszuschläge vorgesehen werden, mit denen die in besonderen Behandlungsfällen erforderliche Qualität vergütet wird. § 87 SGB V



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