Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Versicherungsvertreter (Einfirmenvertreter)

Ein Versicherungsvertreter ist der häufigste Vermittler und damit Verkäufer von Versicherungsverträgen. In Deutschland arbeiten die meisten - rund 400.000 - als rechtlich selbstständige Handelsvertreter. Rund 90 Prozent von ihnen sind nur für ein Unternehmen tätig - als selbstständige Einfirmenvertreter. Selbstständig heißt also nicht auch unabhängig. Denn sie sind für gewöhnlich an die Produkte ihres Hauses gebunden, können also nicht Produkte anderer Unternehmen vermitteln.

Im Versicherungsgeschäft sind viele Menschen tätig, deren Bezeichnungen oft verwechselt werden. Versicherungsvertreter als Einfirmenvertreter unterscheiden sich von den Mehrfachagenten, den Versicherungsmaklern und den Versicherungsberatern.

Einfirmenvertreter sind die "klassischen" Versicherungsvertreter. Viele von ihnen arbeiten nur nebenberuflich. Ihre Kundschaft geht oft nicht über das persönliche Umfeld hinaus. Vertreter werden nicht vom Kunden für die Vermittlung bezahlt, sondern von dem Unternehmen, für das sie arbeiten. Gewöhnlich geschieht die Bezahlung auf Provisionsbasis.

Die Provisionen sind unterschiedlich hoch. Wenig Provisionen gibt es für die Vermittlung von Haftpflicht-, Hausrat- oder auch Risikolebensversicherungen. Hohe Provisionen, oftmals mehrere tausend Mark für eine Police, gibt es beim Abschluss von Kapitallebensversicherungen (dazu gehören auch zum Beispiel Ausbildungsversicherungen), fondsgebundene Lebensversicherungen, Unfallversicherungen und auch privaten Krankenvollversicherungen.

Viele Vertreter machen den Kunden glauben, die Beratung sei ganz auf den Kunden zugeschnitten. Das stößt aber an enge Grenzen. Was dem Kunden oft nicht klar ist: Der Vertreter kann nur aus den Produkten seines Unternehmens auswählen. Und dann werden nicht wenige Vertreter die Produkte anpreisen, die ihm hohe Provisionen bringen. Die bezahlt aber wiederum der Kunde - nach Vertragsabschluss unbemerkt über die Beiträge. So kollidiert das Interesse des Kunden nach passenden und preiswerten Produkten auf die fehlende Auswahlmöglichkeit des Vertreters und dessen Interesse nach hohen Provisionen. Entsprechend gering ist die Wahrscheinlichkeit, vom Einfirmenvertreter ein maßgeschneidertes Versicherungspaket zu bekommen.

Allerdings ist der Vertreter auch "Auge und Ohr" des Unternehmens gegenüber dem Kunden. Alles, was ein Vertreter vom Kunden erfährt - zum Beispiel bei Gesundheitsfragen - muss das Unternehmen gegen sich gelten lassen, wenn der Kunde beweisen kann, dass er den Vertreter informiert hat.

Einfirmenvertreter führen unterschiedliche Titel. Die häufigsten:

  • "Hauptagent" des Unternehmens X
  • "Generalagent"
  • "Geschäftsstellenleiter"
  • "Vertrauensmann" oder auch
  • "Bezirksdirektor".



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
 
Versicherungswert
 
Weitere Begriffe : Finanzmarktintegration im Euroraum | Zentralbankrefinanzierung als institutionelles Liquiditätsinstrument | Standards für eine durchgängig automatisierte Abwicklung für Zahlungsaufträge der EZB
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.