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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Selbstständige

Als Selbstständige werden einige Erwerbstätige bezeichnet. Sie können als Eigentümer oder Pächter einen Betrieb leiten. Zu den Selbstständigen zählen auch die Freiberufler. Im Steuerrecht wird unter selbstständiger Arbeit eine auf Dauer angelegte Betätigung verstanden, die darauf gerichtet ist, Gewinn zu erzielen. In diesem Sinne kann die selbstständige Arbeit auch im Nebenberuf von einem Arbeitnehmer ausgeübt werden.

Selbstständige können als Unternehmer einen Produktionsbetrieb auf eigenes Risiko führen, einen landwirtschaftlichen Betrieb leiten, einen Handwerksbetrieb besitzen, als Freiberufler, zum Beispiel als Anwälte, Ärzte, Makler oder Betriebsberater tätig sein oder ein Einzelhandelsunternehmen betreiben. In den meisten Fällen arbeiten sie dabei nicht allein, sondern haben entweder mithelfende Familienangehörige oder setzen Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigte ein.

Auch Erwerbstätige, die als Arbeitnehmer eine abhängige Beschäftigung ausüben, können im steuerrechtlichen Sinne Selbstständige sein, wenn sie einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen. Dies geschieht dann in Form einer außerdienstlichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Wissenschaftler neben seiner Beschäftigung als Beamter oder Angestellter wissenschaftliche Aufsätze veröffentlicht oder Vorträge hält, wenn ein Journalist in seiner Freizeit Bücher schreibt, ein angestellter Kameramann nebenher Werbefilme dreht oder ein Graphiker abends und am Wochenende Bücher illustriert. Erlöse, die dabei erzielt werden, müssen als "Einnahmen aus selbstständiger Arbeit" versteuert werden. Sie unterliegen aber - ebenso wie die Einnahmen von Selbstständigen - nicht der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben.



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