Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Währungs- und Wechselkursvereinbarungen der EU mit Drittländern und internationalen Organisationen

Sieht der EG-Vertrag ausdrücklich in 3 Formen vor: 1. Unter bestimmten Bedingungen und nach besonderen Verfahren förmliche Vereinbarungen über Wechselkurssysteme für den € gegenüber Drittlandswährungen. 2. Wenn kein solches Wechselkurssystem besteht, »allgemeine Orientierungen« für die Wechselkurspolitik des Eurowährungsgebiets gegenüber Drittlandswährungen aufstellen. 3. Vereinbarungen im Zusammenhang mit Währungsfragen oder Devisenregelungen mit einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen abschliessen. Dabei ist ein Verfahren fixiert, das Rat, Kommission und EZB beteiligt. Die EZB stellt auch klar, dass die Währungs- und Wechselkursvereinbarungen über blosse Verwendung des € als offizielle Währung hinausgehen. Sie erstrecken sich vielmehr auf zahlreiche damit verbundene Bereiche, z. B. Falschgeldbekämpfung und solche, die Eurosystemzuständigkeit sind, bspw. geldpolitische Geschäfte, Zahlungsverkehrsfragen, Banknoten.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Währung, weiche
 
Währungs- und Zinsswap
 
Weitere Begriffe : Bankkommanditgesellschaft | internationale Standortwahl, Refinanzierungsmöglichkeiten | Sallie Mae
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.