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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wohnungsmietvertrag

Der Wohnungsmietvertrag ist ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter über die Nutzung einer Immobilie gegen eine bestimmte monatliche Gebühr. Im Vertrag sind sowohl die Rechte als auch die Pflichten des Mieters und des Vermieters festgeschrieben. Aus dem Mietvertrag sollte neben der Miete auch die Höhe der Betriebskosten hervorgehen.

Regelungen in Mietverträgen, die gegen das Gesetz verstoßen, sind nichtig, selbst wenn der Mieter mit seiner Unterschrift die Klauseln bestätigt hat. Gesetzlich geregelt sind

  • das Kündigungsrecht,
  • die Miethöhenbegrenzung,
  • das Mietminderungsrecht,
  • Modernisierungsvorschriften,
  • die Untervermietung und
  • die Kaution.

Die Haustierhaltung wird oft in Mietverträgen gänzlich untersagt. Das ist nicht zulässig, denn Kleintiere wie Wellensittiche, Fische oder Meerschweinchen darf der Vermieter nicht verbieten. Dieses Verbot bezieht sich immer nur auf Hunde, Katzen oder gefährliche Tiere wie Giftspinnen.

Die Mieterhaftung

Wir der Mietvertrag von mehreren Personen unterschrieben, sind alle gleich berechtigt, aber auch gleich verpflichtet. Das gilt auch für die Mietzahlungen. Ist ein Mieter zahlungsunfähig, darf der Vermieter die Miete vom anderen Mieter verlangen.

Die Kaution

Der Vermieter darf vom Mieter als Sicherheit eine Kaution verlangen, die nicht höher als drei Monatskaltmieten sein darf (§550b Bürgerliches Gesetzbuch). Mit dieser Kaution können im Notfall offene Mietforderungen, Schadenersatzansprüche oder Schönheitsreparaturen beglichen werden. Die Kaution muss der Vermieter auf einem Konto anlegen, das separat von seinem eigenen Vermögen ist - meistens ein Sparbuch. Die im Laufe der Jahre dadurch entstandenen Zinsen werden dem Mieter zugerechnet.

Die Hausordnung

Die Hausordnung wird in der Regel zusammen mit dem Mietvertrag ausgehändigt. Verstößt der Mieter gegen die Hausordnung, darf er vom Vermieter abgemahnt werden. Bei nochmaligem Verstoß kann ihm gekündigt werden. Ärger mit den Nachbarn gibt es häufig, weil die Musik zu laut ist.

Von einem gewöhnlichen Mietvertrag unterscheiden sich Staffel-, Index- und Zeitmietverträge.



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