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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zessionskredit

ist ein sogenannter verstärkter Personalkredit. Dabei wird zunächst ein normaler Kredit gewährt. Zusätzlich tritt der Kreditnehmer nach § 398 BGB eine Forderung, die er gegen einen Dritten hat, zur Sicherung an den Kreditgeber ab. Hier liegen also zwei Rechtsgeschäfte vor: ein Kreditvertrag und eine - Abtretung (Zession).



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Zessionskredit in der Aussenhandelsfinanzierung
 
Weitere Begriffe : Expertensysteme in der Bonitätsbeurteilung | Millionenkreditevidenz | Prinzip der Einfachheit
 
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