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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ziele von Banken, Kontrollfunktion

Durch die im Zielplanungsprozess vorgegebenen Ziele von Banken erhalten die Entscheidungsträger in der Bank - denen konsequenterweise auch die Mitglieder der Bankgeschäftsleitung zuzurechnen sind - verbindliche Sollvorgaben für ihre Tätigkeit bzw. für die Erstellung von Bankleistungen. Die Kontrollfunktion der (obersten) Ziele besteht darin, dass anhand operationaler Zielvorgaben die Zieladäquat-heit der Bankleistungserbringung laufend zu überprüfen und zu überwachen ist. Der Grad der Zielerreichung oder -abweichung wird durch einen Vergleich der Soll- mit Istgrössen der Bankleistungen als »Output« des Zielerreichungssystems ermittelt und als spezif. Kontrollinformation verwendet. Dadurch können frühere Zielentscheide überprüft und neue Zielentscheidungsprozesse eingeleitet werden. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass die Erfüllung oberster Bankunternehmungsziele nicht durch isolierte Beurteilung von Einzelleistungen ersichtlich wird. Vielmehr setzt sich das universalbanktypische Leistungsangebot fast immer aus Leistungsbündeln, d.h. einer Vielzahl von Teilleistungen, die Leistungskonglomerate bilden, zusammen. Sie bedürfen ganzheitlicher Bewertung. Daher darf sich eine an den obersten Bankunternehmungszielen ausgerichtete Leistungskontrolle nicht auf die Kontrolle der Zieleffizienz analytisch ermittelbarer Einzelleistungen ausrichten; solche könnten durchaus -und zwar geplant - negative Zielbeiträge bewirken. Dennoch sollten auch diese aus dem Leistungsgesamt extrauierDaren len- oaer tinzelleistungen einer Zielkontrolle unterworfen werden, nur sind hierfür Operationale Sub-ziele bzw. Bereichsziele heranzuziehen. Entspr. den angeführten Beziehungen zwischen obersten Bankunternehmungszielen und Gesamtleistungserstellung - bzw. der im Zielbildungsprozess zu beachtenden Zurechnungsproblematik im Soll-Ist-Vergleich - lässt sich auch der Beitrag einzelner Bankmitarbeiter zur Primärzielerreichung nicht bestimmen. Folglich eignen sich oberste Unternehmungsziele - so z. B. das Streben nach einem angemessenen Gewinn - nicht zur Mitarbeiterbeurteilung, vielmehr muss auch hier auf operationale Subziele Bezug genommen werden, so z. B. in Form bereichsbezogener, durch Individuen bzw. durch Gruppen steuerbarer Deckungsbeiträge unter Beachtung bestimmter Volumenvorstellungen. Ebenso wie bei der Kontrolle von Einzelleistungen ist auch bei »Eignungsanalysen« der Mitarbeiter zu berücksichtigen, dass deren Zielvorgaben - bei isolierter Betrachtung - durchaus in Zielkonkurrenz zu einzelnen Oberzielgrössen stehen können.



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