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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ziele von Banken

Ziele sind normative Aussagen (prä-skriptive Sätze) eines (oder mehrerer) Entscheidungsträger der Bank, die einen gewünschten, von ihm (ihnen) oder anderen anzustrebenden zukünftigen Zustand der Realität beschreiben. Für eine Gemeinschaft bzw. betriebliche Organisationsform »Bankunternehmung« wird das gemeinsam Angestrebte zum objektiven Sollen und kann bei institutionalisierter Fixierung - z.B. in Satzungen oder Direktiven - den Rang des objektivierten Sollens erreichen. Beschränkt man die Betrachtungen auf erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Banken, stehen die Kapitaleigner im Zentrum bankunternehmerischer Willensbildung. Ihr Streben nach (angemessener) Verzinsung des eingesetzten Kapitals ist im Regelfall von ausschlaggebender Bedeutung für die Formulierung übergeordneter Ziele. Den Zentren der Willensbildung sind ferner Organe der Bankgeschäftsleitung sowie diese im Auftrag der Eigentümer oder anderer Interessengruppen überwachende Aufsichts- und Kontrollorgane zuzurechnen. Daneben treten verstärkt Arbeitnehmer und deren Vertreter als Beteiligte unternehmerischer Zielformulierung auf. Ohne damit den Kreis potenziell am Zielbildungsprozess Beteiligter vollständig erfasst zu haben, ist festzuhalten, dass eine Vielzahl von Individuen bzw. Gruppen mit sehr unterschiedlicher Handlungsmacht und Handlungsintention den Zielbildungsprozess innerhalb einer Bank prägt und dass ungeachtet der Zielkompromisse, die ihren Niederschlag in unternehmungsindividuell geprägten Zielsystemen finden, Gruppen- und Individualziele weiterhin wirksam bleiben und massgeblich die Umsetzung bzw. Umsetzbarkeit bankunternehmungsbezogener Ziele beeinflussen. Grunds, lassen sich Bankunternehmungsziele in Sach- und Formalziele unterteilen sowie in quantitative und qualitative Ziele. Letztere Unterscheidung richtet sich danach aus, ob es sich um zahlenmässige oder um artmässige Ziele handelt. Ferner sind in der Bankunternehmung monetäre und nichtmonetäre sowie ökonomische und ausserökonomische Ziele zu erkennen, deren Abgrenzung darauf abstellt, ob die bankbetrieblichen Ziele aus der (unmittelbaren) wirtschaftlichen Sphäre stammen oder nicht. Die traditionelle Bankbetriebslehre geht im- oder explizit vom Rentabilitäts-, Sicherheits- und Liquiditätsstreben als 3 Oberzielen bankbetrieblicher Tätigkeit aus. Dabei werden keine einheitlichen Aussagen über die mögliche Rangordnung zwischen diesen Zielen getroffen. Vielmehr besteht bei der Gewichtung dieser Ziele wenig Übereinstimmung. Die Betriebswirtschaftslehre weist Zielen als normativen Aussagen bzw. als Sollgrössen 2 wesentliche Funktionen zu: zum einen eher vergangenheits-orientierte Kontrollfunktion, zum anderen zukunftsorientierte Steuerungsfunktion. Formulierung oberster Bankunternehmungsziele und Sicherstellung, dass diese in operationale, operable und konsistente Zielsysteme umgesetzt werden, kann als entscheidende Voraussetzung für effektive Leistungskontrollen und bankzieladäquate Entscheidungsfindungen -koordinationen angesehen werden. Ihre Aufgabenerfüllung ist in besonders starkem Ausmass mit dem Bestand und dem dauerhaften Erfolg der Bank verbunden und ist somit - als echte Führungsentscheidung - dem zentralen Tätigkeitsfeld des (Top-) Bankmanagements zuzuweisen.



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