Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zwecksparen

I. d. R. regelmässige Einzahlung gleicher oder veränderlicher Sparbeträge (Spareinlagen), wobei damit das Ziel verbunden ist, bei Erreichung eines bestimmten Gesamtbetrags den angesammelten Sparbetrag für bestimmte Zwecke zu verwenden, z. B. zum Kauf länger-lebiger Gebrauchsgüter, für Ausbildung, Hauskauf usw. 1. w. S. können auch Versicherungs- und Bausparen als Zwecksparen angesehen werden. 2. Sparen bei Zwecksparunternehmen; mit Ausnahme von Bausparkassen verboten.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
zweckrational
 
Zwecksparunternehmen
 
Weitere Begriffe : Corporate Design | Eigenmittelrichtlinie | AIT
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.