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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bausparen

Bausparen ist ein Zwecksparen, das der Finanzierung wohnungswirtschaftlicher Ziele dient und daher auch in den jeweils geltenden gesetzlichen Grenzen staatlich gefördert wird. Es handelt sich um kollektives Sparen bei einer Bausparkasse. Nach Ablauf der Ansparzeit besteht Anspruch auf die Gewährung eines unkündbaren, zinsgünstigen Darlehens. Sein Zweck ist der Bau, der Erwerb oder die Renovierung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen oder die Ablösung von dafür aufgenommenen (teureren) Krediten.

Die wichtigsten Begriffe von A bis Z

Annuität: Die Annuität beschreibt die Jahresrate aus Zins und Tilgung, die Sie zur Rückzahlung des Darlehens zahlen müssen. In der Regel sind die jährlichen Beträge gleich, dies nennt sich feste Annuität. Mit jeder Zahlung/Tilgung wird die Schuldsumme kleiner, in der stets gleichbleibenden Rate verringert sich somit der Zinsanteil, der Tilgungsanteil wächst.

Bauspardarlehen: Die Summe, auf die Sie nach der Zuteilung des Bausparvertrages Anspruch haben, nennt sich Bauspardarlehen. Die Höhe ergibt sich als bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme oder wird als Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben errechnet.

Bausparguthaben: Mit Bausparguthaben wird der Betrag beschrieben, der sich aus Ihrer Sparleistung ergeben hat. Darin eingeschlossen sind nicht nur Ihre Sparbeiträge, sondern auch die Guthabenzinsen und evtl. die Wohnungsbauprämie.

Bausparsumme: Die Bausparsumme ist der Betrag, über den Sie den Bausparvertrag abschließen. Die Addition von Bausparguthaben und Bauspardarlehen ergibt die Höhe der Bausparsumme.

Beleihungswert: Abzüglich eines Risiko- bzw. Sicherheitsabschlages ist dies der Wert einer Immobilie, der jederzeit zu erzielen ist. Eine Bank legt die Höhe des gewährten Kredites in Abhängigkeit vom Beleihungswert fest. Die Höhe des Beleihungswertes zeigt den auf längere Sicht erzielbaren Wert eines Objektes.

Bewertungszahl: Die Bewertungszahl legt die Zuteilungsreihenfolge von Bausparverträgen fest. Sie ergibt sich aus einer Kombination der Sparguthabenhöhe und der Anspardauer. Jede Bausparkasse ermittelt die Bewertungszahl nach einem anderen Schlüssel. Jede Bausparkasse legt für die jeweilige Zuteilungsperiode eine Zielbewertungszahl fest, da in der Regel nicht alle Bausparverträge zugeteilt werden können, die die Bewertungszahl besitzen. Ein Bausparvertrag wird zugeteilt, wenn die Bewertungszahl die Zielbewertungszahl erreicht.

Disagio/Damnum: Ein Disagio oder Damnum wird häufig bei der Vergabe bzw. Auszahlung von Darlehen vereinbart. Tatsächlich wird der Auszahlungskurs ausgezahlt, die Nominalschuld ist stets höher als der ausgezahlte Betrag. Das heißt:

Auszahlungskurs + Disagio = Nominalschuld.

Effektivzins: Der Effektivzins spiegelt den Preis eines Kredites wider. Hierin sind alle Preisbestandteile enthalten, außer Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen und Kontoführungsgebühren.

Einheitswert: Das Finanzamt ermittelt mit Hilfe des Einheitswertes die Grundsteuer. Nicht der Verkehrswert ist ausschlaggebend, sondern der Einheitswert, der im Rahmen des Bewertungsgesetzes festgestellt wurde.

Grundbuch: Das Grundbuch erfasst in einem öffentlichen Register sämtliche (wichtigen!) Daten eines Grundstücks. Geführt wird das Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht bzw. Grundbuchamt.

Grundpfandrecht: Mit dem Grundpfandrecht wird ein Kredit durch Verpfändung (Hypothek, Grundschuld) einer Immobilie gesichert. Sie muss im Grundbuch eingetragen sein. Werden mehrere Grundpfandrechte für ein Grundstück benötigt, so ergibt sich eine Reihenfolge im Grundbuch. Die größte Sicherheit erhält der erstrangige Kreditgeber, Bausparkassen treten meist im Rang zurück.

Grundschuld: Grundschuld bedeutet Verpfändung eines Grundstücks. Sie setzt keine Forderung voraus (im Gegensatz zur Hypothek). Die Schuld gegenüber dem Kreditgeber reduziert sich mit jeder Tilgung, dagegen bleibt die im Grundbuch eingetragene Grundschuld im Wert stets gleich.

Hypothek: Die Hypothek ist ein Mittel zur Kreditsicherung. Sie nimmt im Zuge der Tilgung genauso wie die Darlehensschuld ab. Bei vollständiger Rückzahlung des Darlehens erlischt auch die Hypothek.

Mindestsparguthaben: Zu jedem Bausparvertrag gehört ein Mindestsparguthaben. Dieser Mindestbetrag ist eine Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrags. In der Regel beträgt das Mindestsparguthaben 40 bis 50 Prozent der festgesetzten Bausparsumme.

Mindestsparzeit: Zur Zuteilung ist eine bestimmte Sparzeit notwendig. Diese Mindestwartezeit liegt normalerweise bei 18 bis 24 Monaten.

Muskelhypothek: Dieser Begriff steht für die Variante der Bausparfinanzierung, bei der Sie ohne Eigenkapital zu der Darlehenszuteilung kommen wollen. Den fehlenden Eigenkapitalanteil müssen Sie durch Eigenleistung wettmachen. Das heißt, Sie bauen beispielsweise den Dachboden selbst aus oder übernehmen den Innenausbau. Auf diese Weise "sparen" Sie die Kosten für die Handwerker. Die Bausparkasse erwartet häufig einen Satz von 20 Prozent der Bausparsumme als Eigenleistung. Bei einem Schnellsparvertrag ohne Eigenkapital zahlen Sie zum Beispiel 150.000 Euro sofort als Mindestsparsumme ein und erhalten anschließend das Darlehen über ebenfalls 150.000 Euro. Die Eigenleistung entspricht nun 60.000 Euro. Eine stolze Summe, die Sie neben Ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit erbringen müssen.

Nominalschuld: Der Betrag, der dem Namen nach als Darlehen aufgenommen wird. Die Nominalschuld ist unabhängig von der tatsächlich ausgezahlten Summe. Zinsen und Tilgung werden auf Grundlage der Nominalschuld berechnet.

Nominalzins: Mit dem Nominalzins wird die Nominalschuld verzinst. Vorsicht: Nicht mit dem Effektivzins verwechseln! Der Nominalzins ist stets niedriger als der Effektivzins.

Optionstarife: Bei einem Bausparvertrag zu einem Optionstarif haben Sie die Möglichkeit, während der Laufzeit des Vertrages die Höhe des Guthabenzinses und der Tilgungsrate variabel zu bestimmen. Sie können somit auf sich verändernde Umstände eingehen und die Konditionen entsprechend anpassen.

Regelsparbeitrag: Der Regelsparbeitrag liegt gewöhnlich zwischen drei und sieben Promille der Bausparsumme. Er wird von den Bausparkassen als Vorgabe in der Ansparphase dem Bausparer für die regelmäßig erfolgenden Zahlungen gegeben.

Soforteinzahler: Zahlen Sie das Mindestsparguthaben bei Vertragsabschluss sofort ein und warten Sie dann "nur" noch auf die Zuteilung, so werden Sie zum Soforteinzahler. Diese Art der Finanzierung ist nicht sehr rentabel, es lohnt sich nicht!

Teilbausparsumme: Zahlreiche Bausparkassen bieten Ihnen die Möglichkeit, die ursprünglich festgelegte Bausparsumme, falls Sie es benötigen, in Teilsummen zu zerlegen. Die einzelnen Teilsummen werden wie einzelne Bausparverträge behandelt. Bisher vorhandenes Bausparguthaben können Sie nach Belieben auf die Teilverträge aufteilen. Auf diese Weise können Sie die Zuteilung eines Vertrages beschleunigen, indem Sie das gesamte Guthaben auf einen Vertrag übertragen.

Tilgungsbeitrag: Der Tilgungsbeitrag ist ein Bestandteil der monatlichen Rate, mit der Sie das Darlehen zurückzahlen. Bei Kreditinstituten bewegt er sich zwischen einem und zwei Prozent, bei Bausparkassen um sieben Prozent. Die gesamte Rate besteht bei Bausparkassen aus Zins plus Tilgung. Die Schuld sinkt durch den Tilgungsanteil stetig, das heißt der Zinsanteil wird kleiner. Bei konstanter Rate steigt somit der Tilgungsanteil an der Rate.

Variabler Zins: Der Darlehensgeber kann im Rahmen der Zinsgleitklausel den Nominalzinssatz jederzeit der Marktsituation anpassen. Der Zins ist über die Laufzeit des Vertrages nicht festgeschrieben!

Verkehrswert: Der Verkehrswert beschreibt den tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erzielenden Verkaufspreis einer Immobilie. Als Grundlage dienen der Sachwert und der Ertragswert, zusätzlich sind die örtlichen Gegebenheiten und die Lage am Grundstücksmarkt zu berücksichtigen.

Wohnungsbauprämie: Der Staat gewährt diese Prämie für die jährlichen Einzahlungen für einen Bausparvertrag. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Die Prämie beträgt 10 Prozent.

Zinsbindung: Die Zinsbindung schreibt die Gültigkeitsdauer der vereinbarten Konditionen vor. Nach Ablauf der Frist wird über die Höhe des Nominalzinses neu verhandelt.

Zuteilung: Die Bausparkasse teilt dem Bausparer mit, dass die Bausparsumme zur Verfügung gestellt werden kann. Hierfür werden drei Punkte vorausgesetzt: Mindestsparzeit, Mindestguthaben und Zielbewertungszahl.

Zwischenfinanzierung: Eine Zwischenfinanzierung überbrückt die Lücke, falls Sie die Bausparsumme benötigen, bevor der Bausparvertrag fällig ist. Ein tilgungsfreies Darlehen wird in Höhe der Bausparsumme gewährt, es wird abgelöst, sobald der Bausparvertrag zugeteilt ist. Voraussetzung: Mindestsparguthaben und teilweise Mindestansparzeit.



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