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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Altenpflege

In der Gesundheitswirtschaft: Pflegerische Betreuung und Versorgung alter pflegebedürftiger Menschen. Der Begriff der Altenpflege grenzt diese von der Kranken- und Behindertenpflege ab. Die Pflege erfolgt üblicherweise entweder als ambulante Pflege in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen oder in stationären Pflegeeinrichtungen. Für die in der Altenpflege Tätigen gibt es seit August 2003 eine eigenständige bundesweit einheitlich gesetzlich geregelte Altenpflegeausbildung. In der Altenpflege sind aber weiterhin auch viele Familienangehörige ohne spezifische Ausbildung tätig. Der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften in der Altenpflege wird auf Grund der demografischen Entwicklung mit der Zunahme der Lebenserwartung und der Zunahme des Anteils Älterer an der Gesamtbevölkerung deutlich steigen. Zur Absicherung des Risikos, als alter Mensch pflegebedürftig zu werden, wurde zum 1. Januar 1995 mit dem Sozialgesetzbuch XI die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) als jüngster Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Grundsätzlich besteht für alle Krankenversicherten eine Pflicht zur Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung.



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