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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Apothekerkammer

In der Gesundheitswirtschaft: Apothekerkammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts, in denen alle Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf als Apotheker/in ausüben, per Gesetz Pflichtmitglieder sind. Sie erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Die Rechtsgrundlagen finden sich in den Heilberufs- beziehungsweise Kammergesetzen der jeweiligen Bundesländer. Hauptaufgabe der Apothekerkammern ist danach die Regelung und Überwachung der Berufspflichten der Apotheker, insbesondere durch den Erlass von Berufsordnungen, Weiterbildungsordnungen und Fortbildungsordnungen. Die Bundesapothekerordnung (BApO) enthält Regelungen über die Approbation und Berufsausübung der Apotheker. Über ihre gesetzlichen Aufgaben hinaus bieten die Apothekerkammern ihren Mitgliedern auch Dienstleistungen wie zum Beispiel Beratung in apotheken- und arzneimittelrechtlichen Fragen, Regionale Arzneimittelinformationszentren (RAIZ) sowie Zertifizierung von Qualitätsmanagement-Systemen in Apotheken an. Darüber hinaus verstehen sie sich auch als Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber der Politik und anderen Organisationen innerhalb des Gesundheitswesens. Außerdem liegt bei den Apothekerkammern auch die Zuständigkeit für die Ausbildung und Prüfung der Pharmazeutisch-Kaufmännischen Angestellten (PKA). Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 17 (Landes-)Apothekerkammern. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es auf Grund der historischen Entwicklung zwei Apothekerkammern: die Kammer Nordrhein sowie die Kammer Westfalen-Lippe. Der freiwillige Zusammenschluss der Landesapothekerkammern in der Bundesapothekerkammer (BAK) soll die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen auf Bundesebene ermöglichen. Die Bundesapothekerkammer ist jedoch, ebenso wie die Bundesärztekammer, selbst keine Körperschaft öffentlichen Rechts, sondern eine freiwillige Vereinigung der 17 Landesapothekerkammern. Die Landesapothekerkammern gehören zur Arbeitsgemeinschaft Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), die die oberste Standesvertretung der Apotheker bildet.



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