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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bank-, Bankenorderscheck

Instrument des internationalen Scheckverkehrs. Auf Grundlage eines Zahlungsauftrags im Aussenwirtschaftsverkehr stellt eine Bank einen Orderscheck aus. Am günstigsten ist es dabei, den Scheck auf eine Korrespondenzbank in dem Land, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat und in dessen Währung er ausgestellt ist, zu ziehen. Die Bank stellt den Scheck an Order der Bank des Zahlungsempfängers oder, falls nicht bekannt, an Order des Zahlungsempfängers selbst aus. Die Ausstellung wird der bezogenen Korrespondenzbank avisiert, die bei Vorlage des Schecks den entspr. Betrag dem bei ihr unterhaltenen Konto der ausstellenden Bank belastet. Anschliessend wird der Scheck von der ausstellenden Bank an die Bank des Zahlungs- empfängers versandt, die, falls sie selbst die bezogene Bank ist, den Fremdwährungsbetrag dem Konto des Zahlungsempfängers gutschreibt. Andernfalls legt die Bank des Zahlungsempfängers den Scheck der bezogenen Bank zur Zahlung vor und schreibt erst nach erfolgter Zahlung dem Kunden den Betrag gut. Erfolgt die Versendung direkt an den Zahlungsempfänger, kann dieser den Scheck bei seiner Bank zum Inkasso einreichen. Lautet der Scheck auf Fremdwährung, erfolgt die Umrechnung des Fremdwährungsbetrages in Euro für den Auftrag gebenden Kunden zum Briefkurs. Neben dem Bankorderscheck besteht für den Zahlungspflichtigen die Möglichkeit, einen Inhaberverrechnungsscheck zu verwenden.



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