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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Barwertdeckungsstresstest

Nach HypBarwertV: Das Institut hat sicherzustellen, dass die barwertige Deckung auch im Fall von Zins- und Währungskursänderungen gegeben ist. Hierzu hat es das der Berechnung zu Grunde liegende Portfolio mind. wöchentlich einem Stresstest zu unterziehen. Ergibt sich bei dem anschliessenden betragsmässigen Abgleich des Wertes der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe und der zu ihrer Deckung verwendeten Werte auf der Grundlage der in dem jeweiligen Stresstest ermittelten Barwerte eine barwertige Unterdeckung, ist der höchste aus der Gesamtheit der Simulationen resultierende barwertige Fehlbetrag unvzgl. zusätzlich in die Deckungsmasse einzustellen. Eine Verminderung der Deckungsmasse darf nur vorgenommen werden, falls das Ergebnis des Stresstests auch danach keine barwertige Unterdeckung ausweist. Zur Abbildung der Auswirkung von Zinsveränderungen sind die zur Barwertberechnung verwendeten Zinskurven nach Massgabe eines statischen oder dynamischen Ansatzes um jeweils eine bestimmte Anzahl von Basispunkten nach oben und unten zu verschieben; sich ergebende negative Zinssätze sind auf null zu setzen. Im Anschluss daran sind für alle Bestandteile des der Berechnung zu Grunde liegenden Portfolios mittels der sich ergebenden neuen Zinskurven neue Barwerte zu ermitteln. Für den statischen Ansatz beträgt die Anzahl der Basispunkte 250. Für den dynamischen Ansatz ist auf der jeweiligen Zinskurve eine dem Umfang und der Struktur des Geschäftes des Institutes angemessene Anzahl und Verteilung von Laufzeiten auszuwählen, wobei deren Anzahl mind. 6 betragen und die Laufzeiten 1 Monat, 1 Jahr, 5, 7,10 und 15 Jahre umfassen muss. Für den Zinssatz jeder gewählten Laufzeit ist die Standardabweichung der Tagesdifferenzen der logarithmierten Zinssätze auf Basis des historischen Beobachtungszeitraums der vorherigen 250 Bankarbeitstage zu bestimmen. Die Standardabweichung der jeweiligen Laufzeit ist anschliess, unter Zugrundelegung eines einseitigen Konfidenzniveaus von 99% und einer Haltedauer des Portfolios von 6 Monaten mit dem Faktor 2,33 und der Quadratwurzel aus 125 zu multiplizieren. Die sich ergebenden Werte sind danach mit dem aktuellen Zinssatz der jeweiligen Laufzeit und im Anschluss daran mit Faktor 100 zu multiplizieren. Um die so ermittelten Basispunkte ist an der dazu gehörigen Laufzeit die zu Grunde gelegte Zinskurve nach oben und unten zu verschieben. Zur Konstruktion der neuen Zinskurven werden die derart ermittelten neuen Zinssätze interpoliert. Abweichend darf auch ein Risikowert in Ansatz gebracht werden. Dieser ist mittels eines eigenen Risikomodells, dessen Eignung die BaFin schriftlich bestätigt hat, zu ermitteln. Dabei müssen mind. die o. a. Laufzeiten verwendet werden. Der mittels Risikomodell geschätzte Risikowert ist von einer Haltedauer von 10 Tagen auf 125 Tage durch Multiplikation mit Quadratwurzel 125 und Division mit Quadratwurzel 10 hoch zu skalieren. Währungsrisi- ken, die im Rahmen der Schätzung des Risikowertes nicht mind. gem. o. a. Anforderungen berücksichtigt werden, sind entspr. den dort genannten Anforderungen zusätzlich einzubeziehen. Der ermittelte Barwert der Deckung ist um den ermittelten Risikowert zu verringern. Das einmal gewählte Verfahren ist durchgehend für alle Berechnungen anzuwenden. Für Fremdwährungspositionen gleicher Währung ist ein Nettobarwert zu bestimmen, der der Differenz der ermittelten Barwerte der Fremdwährungsaktiv-und -passivpositionen entspricht. Im Fall eines positiven Nettobarwerts sind Abschläge, im Falle eines negativen Nettobarwertes Aufschläge zu berücksichtigen. Die Berechnung dieser vorzunehmenden Ab- oder Aufschläge muss nach einem statischen oder dynamischen Ansatz erfolgen. Das einmal gewählte Verfahren ist durchgehend für alle Berechnungen anzuwenden. Für den statischen Ansatz sind auf die aktuellen Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungseinheit folgende prozentuale Abschläge oder Aufschläge vorzunehmen: 10% bei Währungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderer EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz, 15% bei Währungen anderer europäischer Vollmitgliedstaaten der OECD, 20% bei den Währungen der USA, Kanadas und Japans, mind. 25 % bei Währungen sonstiger Staaten. Für den dynamischen Ansatz ist die Standardabweichung der Tagesdifferenzen der logarithmierten jeweiligen Wechselkurse auf Basis des historischen Beobachtungszeitraumes der vorherigen 250 Bankarbeitstage zu bestimmen. Die Standardabweichung des jeweiligen Wechselkurses ist anschliessend unter Zugrundelegung eines einseitigen Konfidenzniveaus von 99% und einer Haltedauer des Portfolios von 6 Monaten mit dem Faktor 2,33 und der Quadratwurzel aus 125 zu multiplizieren. Der sich ergebende Wert ist mit dem aktuellen Wechselkurs der jeweiligen Fremdwährung zu multiplizieren. Das Ergebnis entspricht dem Ab- oder Aufschlag, der auf den aktuellen Wechselkurs vorzunehmen ist. Das Institut darf das von ihm einmal gewählte Berechnungsverfahren nur mit Zustimmung der BaFin wechseln. Als Wechsel gilt dabei nicht nur die Wahl eines anderen vorgegebenen Berechnungsverfahrens, sondern auch der Wechsel von Parametern und Verfahren innerhalb des jeweils angewandten Berechnungsverfahrens. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn das Institut nachvollziehbar darlegt, dass die geänderte Methode zur Verbesserung der Ergebnisqualität führt.



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