Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Commercialpaper

Abk.: CP. Geldmarktpapiere nicht-finanzieller Unternehmen. ursprünglich wechselartige Inhaberschuldtitel mit kurzen und mittleren Laufzeiten meist zwischen 30-270 Tagen, z. T. länger, die von bonitätsmässig einwandfreien Schuldnern in hohen Beträgen und mit hohen Mindestnennwerten am Geldmarkt emittiert werden. I. Ggs. z. Certificates-of-Deposit sind ihre Laufzeiten nicht standardisiert, sondern werden auf spez. Bedürfnisse des jeweiligen Emittenten zugeschnitten. Die Zinsen werden nicht laufend gezahlt, sondern nach Art des Diskonts als Abschlag vom Nennbetrag vergütet. Schuldner von CP können nur grosse Unternehmen einschl. Banken mit sehr gutem Rating sein, da besondere zusätzliche Sicherheiten nicht gestellt werden. Für den Emittenten ein flexibles, individuell gestaltbares Finanzierungsinstrument mit günstigen Konditionen. Die Käufer können kurz- bis mittelfristig disponible Gelder praktisch risikolos ertragreich in CP anlegen, die ihren individuellen Anlagebedürfnissen gut entsprechen. Weniger bekannte Emittenten können CP begeben, wenn sie diese durch eine erhaltene Garantie einer bekannten Bank oder Versicherung absichern können; in diesem Fall sind sie für den Emittenten teurer. An internationalen Geldmärkten werden ähnliche Titel emittiert. Emittenten sind in Deutschland vor allem Unternehmen und öffentliche Stellen. Platzierung erfolgt durch Einschaltung von Banken, die die unterschiedlich ausgestatteten Tranchen eines CP-Pro-gramms bis zur vereinbarten Höhe als eine Art Daueremission vermitteln. Meist wird die Emission von CP durch eine Kreditlinie einer Bank unterstützt, die bei Fälligkeit zur Tilgung der Papiere in Anspruch genommen werden kann. Üblicherw. werden die Papiere im Rahmen von Commercialpaper-Fazilitäten emittiert, die zwischen dem emittierenden Unternehmen und den für die Platzierung tätigen Banken vereinbart werden. Es erfolgt kein Underwriting, d.h. keine feste Übernahme durch die beteiligten Banken; diese werden vielmehr auf Besteffort-Basis tätig und berechnen Platzierungsprovision. CP werden mit hohen Nominalbeträgen emittiert. Kleinanleger gehören daher nicht zu den Adressaten, wohl können diese über Geldmarktfonds daran Teil haben. CP werden oft bei Fälligkeit aus im Rahmen einer neuen Emission zufliessenden Mitteln getilgt (Commercialpa-per-Programm). Börsennotierung ist nicht vorgesehen, da CP meist nur an einen engen Kreis meist institutioneller Kapitalanleger verkauft werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Commercialletter of Credit
 
Commercialpaper, elektronische Begebung
 
Weitere Begriffe : Breakeven-Inflationsrate | Inkonsistenztheorien | Praxisforschung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.