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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Commodity- and Tradefinancing

Abk.: CTF. Waren-und Handelsfinanzierung. Kurzfristige, transaktionsbe-zogene Barkreditfinanzierung von Handelsgeschäften mit börsennotierten Waren (Commodities) oder sonstigen marktgängigen Waren. Der Hauptunterschied zu herkömmlichen Krediten der Aussenhandelsfinanzierung liegt in der Bonitätsprüfung, die sich bei CTF alleine auf das geplante Handelsgeschäft - und nicht auf die Bilanz des Kreditnehmers - bezieht. Aus diesem Grund bietet sich CTF für Handelsunternehmen an, die bei relativ geringer Kapitalausstattung Handelstransaktionen mit grossen Volumina durchführen. Voraussetzung für die Kreditvergabe ist allerdings, dass der Händler über eine ausgezeichnete Branchenkenntnis und gute Beziehungen zu Lieferanten und Abnehmern verfügt. Vor Kreditvergabe prüft die Bank zunächst das zu finanzierende Handelsgeschäft. Wichtig ist, dass es sich bei den gehandelten Waren entweder um börsennotierte oder andere Waren, für die ein Marktpreis existiert, handelt. Die vom Kreditnehmer gemachten Angaben zur Qualität, dem Preis und den Absatzmöglichkeiten der Waren lässt sich die finanzierende Bank i. d.R. nochmals von einem unabhängigen Dritten bestätigen. Weiter erfolgt durch die finanzierende Bank eine Überprüfung der Zahlungsbedingungen, die der Kreditnehmer (Händler) auf der Einkaufs- und Verkaufsseite seines Handelsgeschäfts vereinbart hat. Wichtig ist für die finanzierende Bank vor allen Dingen, dass der Zahlungseingang aus dem Weiterverkauf der Waren durch Akkreditiv oder Garantie bankmässig gesichert ist. Daneben werden von Seiten der finanzierenden Bank auch die Kalkulation der Handelstransaktion in Bezug auf den Einkaufspreis, die Fracht-, Versicherungs-, Finanzierungskosten usw. überprüft. Zur Absicherung ihrer Forderung vereinbart die Kredit gebende Bank mit dem Kreditnehmer, dass ihr die Dokumente bzw. Waren sicherungsübereignet werden. Für den Fall, dass die Ware bereits an den Abnehmer geliefert wurde, ist der Bank zur Absicherung die Verkaufsforderung abzutreten. Handelt es sich bei der zu finanzierenden Handelstransaktion nicht um ein Streckengeschäft, d. h. die Ware wird nicht direkt vom Lieferanten an den Endabnehmer durchgehandelt, sind der Bank Lagerdokumente oder gelagerte Ware zu übereignen. Der Kreditnehmer hat in diesem Fall ausserdem bei der Kredit gebenden Bank eine Sicherheitsmarge zur Absicherung des Preisrisikos der Ware zu stellen. Aus Vereinfachungsgründen bietet es sich für den Kreditnehmer daher an, das Handelsgeschäft soweit wie möglich dokumentär abzuwickeln. Der Vorteil von CTF liegt für den Händler darin, dass zusätzliche Handelsgeschäfte, die vorher auf Grund fehlender Eigenmittel nicht finanzierbar waren, ermöglicht werden. Durch Beratung und Prüfung der geplanten Geschäfte durch die finanzierende Bank können bereits im Verhandlungsstadium mögliche mit dem Geschäft verbundene Risiken minimiert werden. Die Finanzierungskosten für CTF werden ab einem bestimmten Finanzierungsvolumen in Form von Fiatkosten vereinbart, d. h. im Voraus wird ein fixer Betrag als Preis für die Finanzierung festgelegt, sodass diese Kosten in der Kalkulation des Kunden mitberücksichtigt werden können. Die Höhe des Betrags ist abhängig von Risiken, die mit der Finanzierung für die Bank entstehen, und der Form der bankmässigen Abwicklung des Handelsgeschäfts.



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