Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Zahlungsbedingungen

(engl. terms of payment) Zahlungsbedingungen sind Bedingungen, die die Art der Abwicklung sowie den Zeitpunkt und den Ort der Zahlung festlegen. Zahlungsbedingungen sind ausdrücklicher Teil des Kaufvertrags (Vertrag) oder implizit Vertragsgrundlage durch die (allgemeinen) Geschäftsbedingungen (Konditionen) des Verkäufers. Entscheidungen über Zahlungsbedingungen sind von Finanzierungs und Sicherheitsüberlegungen bestimmt; sie können auch als Marketinginstrument (p Marketing) eingesetzt werden und hängen von der Marktsituation und Wettbewerbsposition der Beteiligten ab. Nach der Art der Zahlungsabwicklung unterscheidet man: 1. Zahlung gegen Rechnung; 2. Dokumenteninkasso und 3. Dokumentenakkreditiv (Akkreditiv). Nach dem Zahlungszeitpunkt unterscheidet man: 1. Zahlung vor Lieferung (Vorauszahlung); 2. Teilzahlung vor Lieferung (Anzahlung); 3. Zahlung bei Vorlage der Dokumente (im Rahmen des Dokumentenakkreditivs); 4. Zahlung innerhalb einer Zeitspanne nach Vorlage der Dokumente; 5. Zahlung bei/nach Erhalt der Ware (Barzahlung, Nachnahme, Cash on Delivery) und 6. Zahlung nach Ablauf eines Zahlungsziels (mit oder ohne Skontogewährung [ Skonto]). Die Zahlung gegen Rechnung nach Ablauf eines Zahlungsziels bedeutet für den Lieferanten die Gewährung, für den Kunden die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredits. Ohne Skontogewährung ist dieser Lieferantenkredit kostenlos. Bei Möglichkeit des Skontoabzugs für vorzeitige Zahlung ist die Vorteilhaftigkeit des Lieferantenkredits durch Vergleich der Zahlungsmöglichkeiten zu ermitteln. Beispiel: Auf der Rechnung sei unter Zahlungsbedingungen vermerkt: «10 Tage mit 2 oder 30 Tage netto». Es kann also eine Zahlung von 98 % des Rechnungsbetrags nach 10 Tagen erfolgen oder der volle Rechnungsbetrag nach 30 Tagen überwiesen werden. Die Inanspruchnahme des Lieferantenkredits (b) ist also mit 2 % des Rechnungsbetrages für 20 Tage zu verzinsen (Zinsen). Auf das Jahr hochgerechnet ergil sich ein Effektivzinssatz von ca. 37 % p. a.



 
Weitere Begriffe : letzte Quelle liquider Mittel | Gesellschaft, warme | Versuchsbedingungen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.