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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Courtage

Mit Courtage wird die Gebühr bezeichnet, die ein Makler für die Vermittlung eines Geschäfts erhält. Dies gilt auch für den Börsenmakler, der den Abschluss zwischen Käufer und Verkäufer zustande bringt. Dafür erhält er eine Courtage.

An der Präsenzbörse werden die Geschäfte zwischen dem Erwerber und dem Verkäufer über einen Kursmakler abgeschlossen. Er muss für den Marktausgleich sorgen und dazu gegebenenfalls Spitzenbeträge auf eigene Rechnung kaufen oder verkaufen. Der Kursmakler erhält bei jedem abgeschlossenen Geschäft sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer für seine Tätigkeit eine Courtage. Sie ist meist in Prozent oder Promille festgelegt, seltener in einem festen Betrag.

Auf der Abrechnung über das Wertpapiergeschäft, die jeder Kunden von seiner Bank erhält, wird die Maklerprovision neben den anderen Kosten ausgewiesen. Für Aktien und Anleihen werden meist unterschiedliche Courtagen berechnet. Im Gegensatz zu den amtlichen Kursmaklern haben die freien Makler keine festen Sätze. Bei Neuemissionen fallen in der Regel keine Maklercourtagen an.

Vermittlungsprovision von Maklern. Im Börsenhandel Provision der Börsenmakler für die Vermittlung von Börsengeschäften. Ihre Höhe ist für die Kursmakler einheitlich festgesetzt, in der Regel in Prozent bzw. des Kurswertes bei Aktien, des Nennwertes bei festverzinslichen Wertpapieren. Sie kann nach Wertpapiergattungen, nach Kurswerthöhe und nach Geschäftsart gestaffelt sein. Sie wird, soweit nichts anderes im Maklervertrag festgelegt ist, von beiden Vertagspartnern je zur Hälfte bezahlt. Die Kundenaufträge abwickelnde Bank stellt dem Kunden die Courtage jeweils in Rechnung. Bei freien Maklern gibt es meist keine feststehenden Sätze, sondern diese werden für den Einzelfall ausgehandelt; manchmal entfällt die Courtage im Freiverkehr komplett. Das Handelssegment der Börse Stuttgart gewährt bei Wertpapieraufträgen zum Beispiel einen so genannten Courtage-Cap. Das bedeutet, dass maximal ein vorher festgelegter Gebührenbetrag berechnet wird.



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