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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Deutsche Bundesbank, Veröffentlichungen

amtliche Bekanntmachungen aufgrund gesetzlicher Anordnung sowie weitere Publikationen (Berichte, Kommentare, Informationen). – Gemäß §33 BBankG hat die Deutsche Bundesbank ihre für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen; eine zusätzliche Publikation erfolgt in den “Mitteilungen der Deutschen Bundesbank”. §33 BBankG führt an: den Aufruf von Banknoten zur Einziehung (§14 II BBankG), die Festsetzung von Zinssätzen, Diskontsätzen und Mindestreservesätzen (Mindestreserven) sowie die Anordnung von Statistiken nach §18 BBankG (Deutsche Bundesbank, statistische Erhebungen). Die Aufhebung der §§ 15, 16 BBankG zum 1.1.1999 ändert an dieser Veröffentlichungspflicht nichts, bezieht sie freilich von diesem Zeitpunkt an auf entsprechende Verlautbarungen der Europäischen Zentralbank. Für die Öffentlichkeit bestimmt sind ferner organisations- und personalrechtliche Vorschriften (vgl. §§10, 31 BBankG). – Weitere Veröffentlichungspflichten bestehen für Bestellung und Ausscheiden der Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Bundesbank (§7 III BBankG) wie der Vorstände der Landeszentralbanken (§8 IV BBankG), für Stückelung und Unterscheidungsmerkmale der Banknoten (§14 I BBankG), für den Jahresabschluss (Deutsche Bundesbank, Jahresabschluss) sowie für Erlass und Änderungen der Satzung der Deutschen Bundesbank (§34 BBankG). Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. – Die Bundesbank informiert das Publikum ferner über Art, Umfang, Zweck und Wirkungsweise ihrer Tätigkeiten sowie über die Ergebnisse der auf dem Gebiet des Kredit- und Geldwesens erhobenen Statistiken. Periodische Veröffentlichungen sind die jährlichen Geschäftsberichte der Deutschen Bundesbank, die Monatsberichte der Deutschen Bundesbank sowie Statistische Beihefte hierzu. Ferner gibt die Bundesbank statistische Sonderveröffentlichungen heraus; sie publiziert “Bankrechtliche Regelungen” und “Bankgeschäftliche Informationen”. Monographische Sonderveröffentlichungen behandeln z. B. weltweite bzw. europäische Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft. Seit 1996 werden Informationsbriefe zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion herausgegeben, seit 1995 namentlich gekennzeichnete Diskussionspapiere der volkswirtschaftlichen Forschungsgruppe der Bundesbank. – Die volkswirtschaftlichen und statistischen Veröffentlichungen stehen regelmäßig in deutscher und englischer Sprache sowie im Internet zur Verfügung; sie werden über die Abteilung Presse und Information der Bundesbank kostenlos an Interessenten abgegeben. – Weitere Informationen unter www.bundesbank.de. Die Bundesbank hat ihre für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen, insbes. den Aufruf von Banknoten sowie die Anordnung von Statistiken, im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.



 
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