Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Deutscher Städtetag

Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert die kommunale Selbstverwaltung. Der Deutsche Städtetag setzt sich dafür ein, dass Bund, Länder und Europäische Union diese Garantie in ihrer Arbeit beachten und umsetzen.

Der Deutsche Städtetag [Anschrift] wurde 1905 in Berlin gegründet. Damit wurde eine Entwicklung auf Reichsebene abgeschlossen, die seit den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts durch spontane Schaffung von losen Städteverbindungen auf Provinz- und Landesebene vorbereitet worden war. Damals galt es, die mit den Stein\'schen Reformen gewachsene Idee der Selbstverwaltung in das Staatsgefüge hineinzutragen und zu festigen - eine Aufgabe, die nach Meinung des Verbandes bis heute aktuell geblieben ist. 1933 zwangsweise mit anderen kommunalen Spitzenverbänden zum Deutschen Gemeindetag zusammengeschlossen, entstand der Deutsche Städtetag bereits 1945 aufs neue. Sein erster Repräsentant war der damalige Oberbürgermeister von Köln, Dr. Hermann Pünder, als "vorläufiger Vorsitzender des Deutschen Städtetages in der Britischen Zone".

Aufgaben und Arbeitsweise

Der Deutsche Städtetag vertritt aktiv die kommunale Selbstverwaltung. Er nimmt die Interessen der Städte gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, Europäischer Union und zahlreichen anderen Organisationen wahr. Er berät seine Mitgliedsstädte und informiert sie über alle kommunal bedeutsamen Vorgänge und Entwicklungen. Der Deutsche Städtetag stellt den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedern her und fördert ihn in zahlreichen Gremien. Die städtischen Interessen sollen gewahrt, der Handlungsspielraum der Städte dürfe nicht eingeschränkt werden. Aufgaben dürften nur auf die kommunale Ebene verlagert werden, wenn die Städte dem zustimmten. Geben Bund, Länder oder die Europäische Union Aufgaben ab, müssen sie das Geld dafür auch bereitstellen, so wird die Verbandsspitze häufig in den Medien zitiert.

Der Verband nimmt als Lobbyist Einfluss auf die Gesetzgebung - durch Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, Gespräche mit Parlament und Regierung sowie durch Öffentlichkeitsarbeit, er fördert eine moderne Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert und erarbeitet mit den Städten Konzepte für neue kommunalpolitische Herausforderungen.

Organisation

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Deutschen Städtetages. Sie tagt alle zwei Jahre unter dem Vorsitz des Präsidenten/der Präsidentin. Die Hauptversammlung setzt sich aus 900 Delegierten zusammen, entsandt von den Mitgliedstädten und den außerordentlichen Mitgliedern. Das Präsidium tagt fünf Mal jährlich. Die 35 Mitglieder werden vom Hauptausschuss gewählt. Der Hauptausschuss tagt drei Mal jährlich. Die 151 Mitglieder werden von den Landesverbänden entsandt. Die Fachausschüsse beraten die Hauptgeschäftsstelle bei der Vorbereitung von Entscheidungen des Präsidiums und des Hauptausschusses. Der Deutsche Städtetag betreut 15 Fachausschüsse.

Bundesvereinigung der kommunalen SpitzenverbändeIn der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände haben sich der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag zusammenge-schlossen, um sich zu übergreifenden kommunalen Problemen gemeinsam zu äußern. Die Federführung der Bundesvereinigung liegt beim Deutschen Städtetag.

In Brüssel arbeitet ein gemeinsames Europabüro der kommunalen Spitzenverbände, um auf europäischer Ebene kommunale Interessen stärker durchzusetzen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V
 
Deutsches Aktieninstitut (DAI)
 
Weitere Begriffe : Memorial | Kreditnehmer | Pfändungsschutz
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.