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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)

Eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, der auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches HGB (§ 342) entstanden ist. Aufgaben: Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften, Vertretung von Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien. Die Vorschriften des DRSC sind nicht rechtsverpflichtend, allerdings vermutet das Justizministerium die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei Anwendung der DRS. Ein Konzernjahresabschluss, bei dem die DRS nicht (vollständig) angewandt wurden, muss bei der Prüfung durch einen Abschlussprüfer einen entsprechenden Hinweis enthalten; dies ist aber kein Anhaltspunkt für die Ordnungsmäßigkeit. Das DRSC setzt sich zusammen aus: Vorstand, Vorstandsausschuss, Deutscher Standardisierungsrat, Rechnungslegungs Interpretation Committee, Mitgliederversammlung. Siehe auch: IASB (International Accounting Standards Board), FASB (Financial Accounting Standards Board). Privates Rechnungslegungsgremium in Form eines eingetragenen Vereins, welches 1998 von Vertretern aus Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegründet wurde und vom Bundesministerium der Justiz die offizielle Anerkennung als deutsches Standardisierungsgremium erhalten hat. Zu den Kompetenzen des DRSC gehören nach §342 I HGB: 1. Die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, 2. Die Beratung des Bundesministeriums der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben zu Rechnungslegungsvorschriften und 3. Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien. Wichtigstes Organ des DRSC ist der sog. „Deutsche Standardisierungsrat (DSR“), der sich lt. Satzung aus sieben bis neun unabhängigen, in der Praxis oder in der Hochschule tätigen, qualifizierten Fachleuten zusammensetzt. Der DSR verabschiedet die eigentlichen Standards, nachdem diese zuvor als Entwurf veröffentlicht und mit den beteiligten Kreisen, vor allem im sog. Konsultationsrat, beraten wurden. Von den Standards des DRSC wird, soweit sie durch das Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind, gemäß §342 II HGB vermutet, dass sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Das DRSC finanziert seine Tätigkeiten insbesondere aus Beiträgen der Mitglieder, Spenden und Erlösen aus dem Verkauf von Veröffentlichungen. Mitglied im DRSC können neben natürlichen Personen mit erkennbarer Qualifikation oder Erfahrung im Rechnungswesen auch Unternehmen werden. 1. Charakterisierung: Durch §342 HGB, eingefügt durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), ist das Bundesministerium der Justiz ermächtigt, ein privates Rechnungslegungsgremium einzusetzen. Dadurch soll die Fortentwicklung der deutschen Rechnungslegung auf international vergleichbares Niveau ermöglicht werden. – Bereits im März 1998 wurde das “DRSC – Deutsches Rechnungslegungs-Standards-Committee” gegründet und im September 1998 vom Bundesministerium der Justiz als alleiniger deutscher Standard-Setter der Bilanzierung anerkannt. – 2. Aufgaben: Das DRSC hat folgende Aufgaben: (1) Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsgrundsätze; diese Empfehlungen sollen über die Bekanntmachung durch das Bundesministerium der Justiz autorisiert werden; (2) Beratung bei der Gesetzgebung, insbesondere zu Rechnungslegungsvorschriften; (3) Zusammenarbeit mit internationalen Standardisierungsgremien (insbesondere IASC); (4) Vertretung der Bundesrepublik in internationalen Standardisierungsgremien. – 3. Organisation: Die Organe des DRSC sind (1) der Vorstand, der den Verein nach außen vertritt; (2) der Verwaltungsrat, der die Grundsätze für die Arbeit des Standards Committees festlegt und die Mitglieder des Standardisierungsrates bestellt und (3) die Mitgliederversammlung. Darüber hinaus richtet das DRSC zwei Gremien ein, den Standardisierungsrat und den Konsultationsrat. Der Standardisierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die anerkannte Sachverständige auf dem Gebiet der Rechnungslegung sein müssen und ihre Tätigkeit unabhängig ausüben. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Standardsetzungsprozess ist zum einen dadurch gewährleistet, dass die Entscheidungen in öffentlichen Sitzungen getroffen werden und die Entwürfe mit der Bitte um Stellungnahme veröffentlicht werden. Darüber hinaus dient ein eingerichteter Konsultationsrat dazu, den beteiligten Kreisen Gelegenheit zu geben, vor grundsätzlichen Entscheidungen dem Standardisierungsrat ihre Vorstellungen darzulegen. – Der Standardisierungsrat wird sich v. a. mit der Anwendbarkeit der bestehenden IAS (International Accounting Standards) und ergänzend der US-GAAP als Standards der Konzernrechnungslegung befassen. Darüber hinaus soll durch Zusammenarbeit mit dem IASC und nationalen Standard-Settern Einfluss genommen werden bei Themen, die Gegenstand der aktuellen Diskussion sind. – Weitere Informationen unter www.drsc.de.



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