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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Diskontierung

Ankauf einer Forderung, meistens verbrieft als Wechsel, unter sofortigem Abzug der für die Zeit bis zur Fälligkeit vereinbarten Zinsen. Wird das Papier unter dem Vorbehalt der Einlösung angekauft, entspricht der Vorgang wirtschaftlich einem Kreditgeschäft. Wird ohne Rückgriffsrecht angekauft, handelt es sich um ein Factoringgeschäft oder um Forfaitierung. Der Effektivzins des berechneten Diskontsatzes ist gegenüber einem nachträglich berechneten Kreditzins höher, da der Diskont nach Handelsbrauch vom Zukunftswert, d.h. dem Nennwert der künftig fälligen Forderung, berechnet wird, und nicht vom ausgezahlten Wert. Bei einer Diskontierung werden erst später fällig werdende Forderungen von einer Bank angekauft. Vor allem bei Wechselgeschäften sind Diskontierungen weit verbreitet. Der Verkäufer erhält die Wechselsumme, abzüglich der Zinsen, die bis zur Fälligkeit des Wechsels errechnet werden (Diskont). Die Zinshöhe richtet sich nach dem Diskontsatz der Deutschen Bank. Die Diskontierung eines Wechsels ist also wesentlich preisgünstiger als z. B. ein Konto-Korrent-Kredit.



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