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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Effektivzinsfuss

(1) Verzinsung in v. H. eines Kapitalbetrages unter zeitlicher Berücksichtigung aller Kosten- und Ertragsfaktoren, die zu Zahlungen führen. Er ist für alle Formen der Kapitalanlage bedeutsam, da bei der Berechnung alle Faktoren (z. B. Zeitpunkt und Umfang der Kapitalbindung sowie Kapitalfreisetzung, Agio, Disagio, Gebühren, Provisionen, Zinsen und ggf. Zinseszinsen, Zinszahlungstermine) zu berücksichtigen sind. (2) tatsächlich entstehender Zins im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme unter zeitlicher Berücksichtigung aller anfallender Kostenfaktoren, die zu Zahlungen führen (z. B. Kreditvolumen, Damnum, Nominalzins, Gebühren, Provisionen, sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme, Termine der Zins- und Tilgungszahlung sowie ihre Wertstellung). Der Effektivzins kann in beiden Fällen erheblich vom Nominalzins abweichen. Seine Ermittlung erfolgt auf Basis finanzmathematischer Verfahren, ggf. unter Einsatz von Taschenrechnern oder Computern. Effektivzinssatz.



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Weitere Begriffe : Pfandbriefbank, Deckungshypotheken | Unbundling | Deutsche Bundesbank, Rechnungslegungsgrundsätze
 
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