Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Existenzminimum

Das Existenzminimum ist das Einkommen, das mindestens erforderlich ist, um den Lebensunterhalt einer Einzelperson oder einer Familie zu sichern. Hierbei kann es sich nicht um einen bestimmten Betrag handeln, der unabhängig von Zeit oder Region gilt. Was als Existenzminimum anzusehen ist, hängt immer auch von den allgemeinen Lebensumständen und der gesamtwirtschaftlichen Lage und den gesellschaftlichen Verhältnissen ab. Das Existenzminimum kann in Geld oder in physischen Gütern bestimmt werden.

Bei der Definition des Existenzminimums muss zwischen dem physischen und dem sozialen Existenzminimum unterschieden werden. Bei der physischen Untergrenze des Bedarfs handelt es sich um die minimalsten Bedürfnisse hinsichtlich Nahrung, Kleidung und Wohnung, die erfüllt sein müssen, um ein Überleben zu ermöglichen. Je nach Klima gibt es aber auch hier starke Unterschiede. Es muss auch unterschieden werden zwischen den Bedürfnissen von Menschen, die unter normalen Umständen leben und denen, die beispielsweise in Anstalten (Krankenhäuser, Heime, Gefängnisse) untergebracht sind.

Für die politische und gesellschaftliche Diskussion sowie für die Tarifgestaltung bei der Einkommensteuer ist heute die Frage wichtiger, wo unter sozialen Gesichtspunkten das Existenzminimum oder die Armutsgrenze liegen. Unter den Bedingungen eines Entwicklungslandes wird dies anders definiert werden müssen, als in einem Industrieland mit allgemein hohem Lebensstandard. Denn neben der Sicherung der notwendigen Versorgung mit Nahrung, Kleidung und Unterkunft geht es dabei auch um die Befriedigung kultureller und gesellschaftlicher Bedürfnisse, also auch darum, die vom Grundgesetz garantierte Menschenwürde zu beachten. Daher spielen auch die jeweiligen Sitten und das soziale und wirtschaftliche Umfeld bei der Festlegung des jeweils geltenden Existenzminimums eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grunde wird in Deutschland die Untergrenze des Lebensnotwendigen seit 1990 nicht mehr in Form eines "Warenkorbs" definiert. Seither wird das notfalls durch öffentliche Hilfen zu sichernde Existenzminimum umfassender verstanden und die Methoden zur Ermittlung des Existenzminimums wurden umgestellt.

Wegen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Unterschiede innerhalb der Europäischen Gemeinschaft hat die EU-Kommission darauf verzichtet, eine einheitliche Größe für das Existenzminimum zu beziffern. Als "arm" gilt nach Definition der europäischen Behörden, wer weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Nettoeinkommens im jeweiligen Mitgliedsland zur Verfügung hat. Daraus ergibt sich, dass das Existenzminimum und die Armutsgrenze in Deutschland anders festgelegt werden müssen, als beispielsweise in Griechenland oder Portugal. Aber auch innerhalb Deutschlands gelten unterschiedliche Bedingungen. Wer in Ballungsgebieten lebt, muss für Miete und andere wichtige Posten des Lebensunterhalts mehr aufwenden, als die Bewohner der meisten ländlichen Regionen.

Bedeutsam ist die Definition des Existenzminimums nicht für die Festlegung der Sozialhilfe, der vom Staat gewährten "Hilfe in besonderen Lebenslagen" und anderer sozialer Leistungen und für das Abstandsgebot zwischen den Empfängern von Sozialleistungen und den Beziehern von Arbeitseinkommen. Auch im Einkommensteuerrecht spielt die Sicherung des Existenzminimums eine wichtige Rolle. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil 1992 festgestellt, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die Einkommensteuer so zu gestalten, dass Einkünfte in Höhe des Existenzminimums unberührt bleiben. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens ab 1. Januar 1996 einen Tarif einzuführen, der den lebensnotwendigen Unterhalt steuerfrei stellt.

Muss gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steuerfrei belassen werden. Dies wird für eine Übergangszeit bis 1995 durch Lohnsteuer-Zusatztabellen berücksichtigt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Existenzgeld
 
Existenzminimum, physisches
 
Weitere Begriffe : Overnightmoney | Swap, amortizing | fiduziarische Zession
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.