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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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externes Rechnungswesen, Adressaten

Während das interne Rechnungswesen mit seinen aus der Betriebsbuchhaltung stammenden Daten und den darauf basierenden Elementen der Bankkalkulation fast ausschl. Adressaten aus dem unternehmungsinternen Bereich anspricht, richtet sich das externe Rechnungswesen an einen wesentlich umfassenderen, heterogenen Adressatenkreis und zielt haupts. auf Information bankexterner Adressaten ab. In Anlehnung an das motivationstheoretisch orientierte Anreiz/Beitragskonzept der Organisationstheorie und an koalitionstheoretisch ausgerichtete Ansätze der neueren Bilanztheorie lässt sich eine Bank als eine Koalition verschiedener Interessengruppen (Stakeholders) interpretieren, die mit der Bank in Verbindung stehen oder treten wollen, um ihre individuellen Ziele zu erreichen, und ihre Entscheidungen auf eine Analyse der geleisteten Beiträge und der empfangenen Anreize gründen. Da die betr. Personen(-gruppen) z.T. durchaus divergierende Ziele verfolgen und entspr. unterschiedliche Erwartungen an das externe Rechnungswesen der Banken stellen, muss dieses häufig einen Kom-promiss zwischen widerstreitenden Intentionen und Informationsbedürfnissen eingehen. Die Erfüllung von unternehmungsinternen, insb. auf die Planung und die Steuerung der Bank gerichteten Aufgaben des externen Rechnungswesens durch die Entwicklung neuer Planungsund Steuerungselemente im Bereich des internen Rechnungswesens hat im Laufe der Zeit weitgehend an Bedeutung eingebüsst. Daher sind heute unternehmungsexterne Adressaten des externen Bankrechnungswesens bedeutsamer. Zu diesen Stakeholdern gehören zum einen die i. w. S. finanziell an der Bank Beteiligten. Hierbei handelt es sich nicht nur um Anteilseigner bzw. Eigenkapitalgeber, die neben ihrer Beteiligung auch unternehmerisches Risiko übernommen haben, sondern auch um Personengruppen, die zwar finanziell in unterschiedlicher Weise bei der Bank engagiert sind, jedoch kein Unternehmerrisiko tragen. Zu Letzteren gehören Einleger und Kreditnehmer der Bank ebenso wie Arbeitnehmer und Finanzverwaltung. Nicht finanziell Beteiligte, die mehr oder minder ausgeprägtes Informationsinteresse haben, sind neben der allgemeineren Öffentlichkeit in erster Linie BaFin und Bundesbank. Während die Information der Öffentlichkeit weitgehend auf den Jahresabschluss beschränkt bleibt - weitergehende Informationsfunktion übernimmt die Wirtschaftspresse -, gehen die Informationsbedürfnisse von BaFin und Bundesbank erheblich weiter. Um ihnen die erforderliche wesentlich grössere Aktualität ihrer bankenaufsichtsrechtlichen Kontrolle und weitergehenden Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der Banken zu ermöglichen, sind Banken gesetzlich verpflichtet, beiden Institutionen zusätzlich zu Jahresabschlussunterlagen u.a. auch kürzerfristige, z.B. monatliche Informationen in Form von Monatsausweisen oder Meldungen zur monatlichen Bankenstatistik der Bundesbank einzureichen. Zur Vervollständigung werden nicht nur Informationen über Gross-, Millionen- und Organkredite verlangt, sondern den Banken sind zudem spezif. Anzeigepflichten auferlegt, die für konkret ausgewiesene Sachverhalte zur Anzeige gegenüber BaFin und Bundesbank verpflichten. Da beide Institutionen durch die Ausweise und Anzeigen über aktuellere Informationen verfügen, dient ihnen der Jahresabschluss als eher sekundäre Informationsquelle.



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