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Finanzplanung

(engl. financial planning) Die Finanzplanung umfasst die Berechnung und Prognose zukünftiger Zahlungsströme des Unternehmens und die Schaffung von Handlungsspielräumen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit (siehe auch Zahlungsunfähigkeit) des Unternehmens bei möglichst guter Rentabilität sicherzustellen. Die Planungsstufen sind Grundsatzplanung, Maßnahmenplanung sowie strategische, operative und taktische Finanzplanung. Auch die Finanzkontrolle (Finanzcontrolling, Controlling) stellt einen wesentlichen Bestandteil der Finanzplanung dar. Neben der Erhaltung der Liquidität (Liquiditätsplanung) ist es die Aufgabe der Finanzplanung, den Kapitalbedarf (Kapital) der Unternehmung auf kurze und lange Sicht zu ermitteln (Kapitalbedarfsplanung). Von einer integrierten Finanzplanung wird bei einer Zusammenfassung der Finanz , Erfolgs und Bilanzplanung in einem Gesamtsystem gesprochen. Programmierung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben für die Zukunft. Sie kann mittel- oder langfristig erfolgen. Langfristige Perspektivpläne werden für einzelne Aufgaben vorgelegt, so für den Straßenbau oder die Rentenentwicklung (15-Jahres-Zeitraum). Nach dem - Haushaltsgrundsätzegesetz sind Bund und Länder verpflichtet, ihrer ein- oder zweijährigen Haushaltwirtschaft eine fünfjährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Ziel der Finanzplanung ist es, die kurzfristige und isolierte Betrachtung des jährlichen Budgets zu überwinden. Sie soll daher ressortübergreifend über mehrere Jahre angelegt sein und könnte so, bei entsprechender Ausgestaltung und Verwendung, ein umfassendes Planungs- und Koordinationsinstrument für die Regierung der jeweiligen Gebietskörperschaft und des Staates insgesamt sein: Sie könnte den Rahmen des zukünftig finanzpolitisch Gewollten darstellen, d.h. Prioritäten für zukünftige Aufgaben festlegen, erwartete Finanzspielräume aufzeigen, Strukturentwicklungen und Mängel deutlich machen. Unter konjunkturpolitischen Zielen informiert die Finanzplanung über die Finanzmasse, die kurzfristig zur Beeinflussung von Aufschwung und Abschwung der Wirtschaft herangezogen werden kann. Unter wachstums- und strukturpolitischem Aspekt bietet die Finanzplanung Informationen über die nach Dringlichkeit und Jahresabschnitten gegliederten Investitionsvorhaben der Regierung, die zu einer Verstetigung des Investitionsverhaltens beitragen können. Die deutsche mittelfristige Finanzplanung wird für fünf Jahre aufgestellt, wobei die ersten beiden Jahre das laufende Haushaltsjahr und den zu beschließenden Haushaltsplan des kommenden Jahres beinhalten. Ausgangspunkt der Planung ist die Zielprojektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die mittelfristigen Finanzplanungen sind nicht vollzugsverbindlich. Sie werden dem Parlament nur vorgelegt, nicht aber von ihm verabschiedet. Die mittelfristige Finanzplanung wird laufend an die jeweilige Entwicklung des öffentlichen Haushalts angepaßt (»gleitende Planung«). Die Koordination der Finanzplanung der verschiedenen Gebietskörperschaften ist Aufgabe des Finanzplanungsrats. Literatur: Wille, E. (1977)



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