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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Firma

Der Betrieb oder das Unternehmen eines Kaufmanns wird in der Umgangssprache oft auch als "Firma" bezeichnet. Tatsächlich umfasst Firma im rechtlichen Sinne aber nur den Namen, unter dem ein Vollkaufmann sein Unternehmen führt und mit dem er Unterschrift leistet. Je nach Rechtsform des Unternehmens gelten unterschiedliche Regelungen über Art und Inhalt der Firma eines Unternehmens oder eines Vollkaufmanns.

Nicht nur in der Umgangs-, sondern auch in der Fachsprache werden die Begriffe Betrieb, Unternehmen und Firma oft ausgetauscht und zur Bezeichnung des gleichen Sachverhalts verwendet, obwohl sie streng genommen eine unterschiedliche Bedeutung haben. Betrieb bezeichnet dann nur einen Teil des Unternehmens und zwar meist einen der Orte, an dem die Produktion stattfindet. Es ist eine örtliche, organisatorische und technische Einheit, wo Produkte hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden. Es handelt sich aber nicht um eine eigenständige rechtliche Einheit. Diese wiederum wird durch das Unternehmen verkörpert, das unter Umständen eine große Zahl von Betriebsstätten zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit zusammenfasst. Die Firma schließlich ist der Name, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet. Dabei kann der Kaufmann/die Kauffrau eine natürliche oder juristische Person sein.

Für die Form der Firma gibt es strenge gesetzliche Regelungen, um Missbrauch oder Verwechslung beim Gebrauch des Namens auszuschließen. Deshalb ist das Recht des Kaufmanns auf seine Firma ein absolutes Recht, das jede Verwendung durch einen Dritten ausschließt. Alle Firmen sind deshalb verpflichtet, den jeweiligen Namen einheitlich und korrekt zu schreiben. Dabei kommt es auf buchstabengetreue Verwendung der Bezeichnung an, die im Handelsregister für das jeweilige Unternehmen oder den Kaufmann eingetragen ist. Dabei sind die folgenden Grundregeln zu beachten:

Einzelunternehmen müssen in ihrer Firma stets den Familiennamen des Inhabers sowie mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen haben.

Personengesellschaften müssen in ihrer Firma mindestens einen Namen eines Eigentümers sowie einen Zusatz führen, der auf weitere Gesellschafter schließen lässt (wie beispielsweise Hubert Schulz & Co. oder Schulz und Sohn).

Kommanditgesellschaften müssen den Namen von mindestens einem vollhaftenden Gesellschafter (Komplementär) sowie einen Zusatz haben, der auf weitere Gesellschafter der KG schließen lässt.

Aktiengesellschaften müssen den Zusatz Aktiengesellschaft beziehungsweise AG in ihrem Firmennamen haben. Der Namen von einem oder mehreren Gesellschaften in der Firma ist nicht notwendig.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen in ihrer Firma den Zusatz "mit beschränkter Haftung" (mbH) angeben. Beispiel: Hubert Schulz Steuerberatungsgesellschaft mbH.

Die Firma eines Unternehmens sollte so gewählt werden, dass eine Verwechslung mit einem anderen Unternehmen so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann. Die Firma eines Vollkaufmanns genießt rechtlichen Schutz. So kann beispielsweise kein anderes Unternehmen eine Firma ins Handelsregister eintragen, wenn diese Firma als Geschäftsbezeichnung dort bereits existiert. Es ist also nicht möglich, dass sich ein anderes Unternehmen in Deutschland als Bayer AG, BASF oder IBM bezeichnet.

Bez. für den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschrift abgibt, seinerseits klagen und von anderen verklagt werden kann (§ 17 II HGB). Er muss seine F. zur Eintragung im Handelsregister anmelden, ebenso ihre Änderung, ihr Erlöschen, ihre Verlegung an einen anderen Ort und eine Änderung der Inhaber.



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