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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung

Für viele Angestellte ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll, wenn nicht gar notwendig. Allerdings gilt eine solche Berufs-Rechtsschutzversicherung nicht für jeden Angestellten - leitende Angestellte sind oft, Geschäftsführer fast immer von einem "Normalen" Rechtsschutz ausgenommen. Für diesen Berufskreis gibt es spezielle Führungskräfte-Rechtsschutzversicherungen.

Rechtsschutz für Führungskräfte

Je höher man in der Firmenhierarchie als Manager oder leitender Angestellter kommt, umso stärker steigt die Gefahr, dass sich die eigenen Position in einen Schleudersitz verwandelt. Wer viel entscheidet, kann auch viele Fehler machen, sagt der Volksmund. Deshalb ist es erstaunlich, dass nur ein kleiner Kreis der deutschen Führungskräfte über eine ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Nur etwa zwei bis drei Prozent der leitenden Angestellten und Geschäftsführer haben eine Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung - das schätzt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). Die Folge: Bei einem Rechtsstreit sind sie nicht versichert, sie müssen das Prozessrisiko selber tragen. Der berufliche Aufstieg zum Geschäftsführer führt nämlich zum Verlust des privaten Versicherungs-Rechtsschutzes.

Rechtliche Grundlagen

Ein kurzer Blick in die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) genügt. §3, Absatz 2c: "Rechtsangelegenheiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (...) sind nicht mitversichert." Fazit: Während der Abteilungsleiter noch mit seiner privaten Rechtsschutzversicherung vor arbeitsrechtlichen Risiken geschützt ist, müssen sich Geschäftsführer und Vorstände gesondert versichern - oder sie müssen bei Rechtsstreitigkeiten in Vorkasse treten.

Vorkasse

Bei Prozessen muss der Streitende, solange er nicht ausreichend oder gar nicht versichert ist, für Anwaltskosten, aber auch für die Gerichtskosten selbst und bei einer Verurteilung sogar für die Anwaltskosten der gegnerischen Partei aufkommen. Während Arbeitnehmer bei Arbeitsgerichtsprozessen etwa Gerichtskosten auf der Basis von "nur" drei Monatsgehältern vorschießen müssen, sind es bei Vorständen und Geschäftsführern drei Jahresgehälter. Das kann selbst eine gutsituierte Managerfamilie in den finanziellen Ruin treiben.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kommt es für leitende Angestellte zu einer Auseinandersetzung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so verweigern klassische Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage, und das sogar auch, wenn es um Einvernehmliche Beendigungen des Arbeitsverhältnisses geht und nur noch die Entschädigungssumme zu verhandeln ist. Nur die Beratung durch einen Anwalt geht. Begründung der Rechtsschutzversicherungen ist, dass vor Ausspruch der Kündigung gar keine Vertragsverletzung stattgefunden habe und damit gar kein Versicherungsfall eingetreten sei. Dem leitenden Angestellten bleibt dann nur statt einer einvernehmlichen Einigung mit dem alten Arbeitgeber auf eine formelle Kündigung zu warten, gegen die er dann mit Deckungszusage vorgehen kann.

Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung

Während die Prämien einer klassischen Familien- und Berufs-Rechtsschutzversicherung bei etwa zehn bis fünfzehn Euro pro Monat liegen, liegen sie bei einer Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung mindestens beim Zehnfachen.

Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Versicherung ist der Beginn einer Geschäftsführer- oder Vorstandsverantwortung. Denn wer diesen Zeitpunkt verpasst, dem kann die Versicherung die Deckungszulage verweigern. Das ist möglich, wenn die Kündigung des Anstellungsvertrages mit Pflichtverstößen begründet wird, die zeitlich vor Abschluss der Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung lagen. Das ist vergleichbar mit klassischen Rechtsschutzversicherungen, auch hier wird die Deckungszusage verweigert, wenn der Beginn des Nachbarschaftsstreites schon begann, bevor die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde. Häufig sogar machen Rechtsschutzversicherungen ihre Deckungszusage von einer Frist von drei Monaten nach Abschluss der Police abhängig - Stichwort: Vorvertraglichkeit. Doch auch für diesen Sonderfall gibt es Versicherungsschutz, so genannte Rückwärtsversicherungen. Dieser "Vollkaskoschutz" ist allerdings dreimal so teuer wie eine Führungskräfte-Rechtsschutzversicherung.



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