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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gammafaktorrisiko im Eigenmittelgrundsatz

Wenn ein Optionsgeschäft einer Bank auf Lieferung oder Abnahme von Aktien, anderen Anteilspapieren, Aktienindizes, Fremdwährungen oder Gold gerichtet ist, ist das Gammafaktorrisiko für eine Einheit des Optionsgegenstands durch Multiplikation der Hälfte des Gammafaktors des Optionsgeschäftes mit dem Quadrat des mit 8% gewichteten, in der Währung der Rechnungslegung ausgedrückten Marktwerts einer Einheit des Optionsgegenstands zu bestimmen. Wenn das Optionsgeschäft auf Lieferung oder Abnahme von Rohwaren gerichtet ist, ist das Gammafaktorrisiko für eine Einheit des Optionsgegenstandes durch Multiplikation der Hälfte des Gammafaktors des Optionsgeschäftes mit dem Quadrat des mit 15% gewichteten, in der Währung der Rechnungslegung ausgedrückten Marktwerts einer Einheit des Optionsgegenstands zu bestimmen. Wenn das Optionsgeschäft auf die Lieferung oder Abnahme eines Schuldtitels gerichtet ist, ist das Gammafaktorrisiko durch Multiplikation der Hälfte des Gammafaktors des Optionsgeschäfts mit dem Quadrat des mit dem zugehörigen im Eigenmittelgrundsatz angeführten Gewichtungsfaktor gewichteten, in der Währung der Rechnungslegung ausgedrückten Marktwerts des Schuldtitels zu bestimmen. Bei Anwendung der Durationsmethode ist der errechnete Gewichtungssatz zu verwenden. Wenn das Optionsgeschäft auf die Lieferung oder Abnahme eines anderen als die genannten zinsbezogenen Finanzinstrumente gerichtet ist, ist das Gammafaktorrisiko durch Multiplikation der Hälfte des Gammafaktors des Optionsgeschäftes mit dem Quadrat des gewichteten, in der Währung der Rechnungslegung ausgedrückten Marktwerts des Optionsgegenstands zu bestimmen. Zur Bestimmung des anzuwendenden Gewichtungssatzes sind die im Eigenmittelgrundsatz aufgeführten Renditeänderungen zu Grunde zu legen. Die Gamma-faktorrisiken für Optionsgeschäfte, die auf die Lieferung oder Abnahme von Aktien, anderen Anteilspapieren oder Aktienindizes gerichtet sind, sind zusammenzufassen, soweit die Aktien, anderen Anteilspapiere oder Aktienindizes auf jeweils einem nationalen Markt gehandelt werden. Die Gammafaktorrisiken für Optionsgeschäfte, die auf Lieferung oder Abnahme von Fremdwährungen oder Gold gerichtet sind, sind für alle auf dieselben Fremdwährungspaare oder auf dieselben Währungs-/Goldpaare bezogenen Optionsgeschäfte zusammenzufassen. Die Gammafaktorrisiken für Optionsgeschäfte, die auf die Lieferung oder Abnahme von Rohwaren gerichtet sind, sind für alle auf dieselben Rohwaren bezogenen Optionsgeschäfte zusammenzufassen. Die Gammafaktorrisiken für auf Schuldtitel o. a. Zinsinstrumente bezogene Optionsgeschäfte sind für alle im Eigenmittelgrundsatz vorgegebenen Laufzeitbänder getrennt zusammenzufassen. Der Anrechnungsbetrag für das Gammafaktorrisiko ergibt sich als der Absolutwert der Summe aller ermittelten und zusammengefassten Gammafaktorrisiken, die ein negatives Vorzeichen aufweisen.



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