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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geldmarktgeschäfte

Alle größeren Banken betätigen sich aktiv im Geldmarktgeschäft, das in der Entgegennahme und der Wiederausleihung von Depots (Festgeldern) besteht. Häufig sind auf den beiden Seiten unterschiedliche Währungen involviert, was zu Swapgeschäften führt. – Selbst wenn sich eine Bank nicht mit diesen Geldmarktgeschäfte befasst, wird sie mit dem Geldmarkt zu tun haben, sobald sie mit offenen Devisenpositionen auf Kassabasis operiert. Wenn die Bank beispielsweise eine Baisseposition in Pfund gegen US-Dollar eingeht, indem sie erstere per Kassa verkauft, muss das Geschäft zwei Werktage nach Geschäftsabschluss ausgeführt sein. Es müssen deshalb Dispositionen getroffen werden zur Geldaufnahme in der verkauften Währung und zur Geldanlage in der gekauften Währung. Die Differenz zwischen dem Zins für die Dollaranlage und dem Zins für die Geldaufnahme in Pfund entspricht dann den Kosten für das Halten einer Baisseposition auf Kassabasis. – Da man häufig nicht im Voraus weiß, wie lange man eine Baisseposition in einer Währung halten will, ist es nicht immer zweckmäßig, die verkaufte Währung zu borgen und die gekaufte Währung anzulegen. In diesem Fall bieten Tagesswaps die Möglichkeit , jeden Tag von neuem zu entscheiden, ob die Baisseposition weitergeführt oder liquidiert werden soll. – Gelegentlich werden Geschäfte auch mit Valuta 1 Werktag abgeschlossen statt mit der üblichen 2-Werktags-Valuta, wobei der Kurs leicht vom Kassakurs differiert. Geldhandelsgeschäfte zwischen Banken (Geldmarkt) bzw. zwischen Banken und Zentralbank. Aufnahme und Überlassung von Zentralbankgeld.



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