Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Geschäftsbetriebserlaubnis für das Emissionsgeschäft

Wer gewerbsmässig oder in einem eine kaufmännische Einrichtung erfordernden Umfang das Emissionsgeschäft erbringen will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin gem. § 32 KWG und unterliegtals Finanzdienstleistungsinstitut oder Wertpapierhandelsbank wie Kreditinstitute der ständigen Aufsicht. Die Erlaubnis zum Erbringen der vorgenannten Geschäftemuss vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorliegen, daderen Betreiben ohne Erlaubnis strafbar ist. Auch Eintragungen in öffentliche Register (z. B. Handelsregister) dür- fen nur vorgenommen werden, wenn dem Registergericht die schriftliche Geschäftsbetriebserlaubnis der BaFin nachgewiesen worden ist.



 
Weitere Begriffe : Biodiversität | ethnologie urbaine | gender studies
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.