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			     Haftungs-, Haftkapital
			
			
			
			
                      Das für den evtl. Vollstreckungszugriff von Gläubigern zur Verfügung stehende haftende Kapital der Unternehmung bzw. ihrer Gesellschafter; in erster Linie Eigenkapital, daneben ggf. nachrangiges Haftungskapital. Bestimmt sich bei Banken grunds. nach der Rechtsform: bei Personengesellschaftern haften die Komplementäre voll auch persönlich mit ihrem Privatvermögen, Kommanditisten auf ihre Einlage begrenzt; bei Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt, ansonsten nur das Gesellschaftsvermögen. Bei Genossenschaften kommt eine evtl. Nachschusspflicht zum Haftungskapital hinzu.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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