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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Hartz-Kommission

Die Hartz-Kommission entwickelte Lösungsansätze, um mit der SPD/Grüne-Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder die Arbeitslosenquote zu senken. Die Kommission ist benannt nach dem VW-Personalchef Peter Hartz, der der Kommission vorsaß.

Auf der Grundlage der Hartz-Kommission wurde das "Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes" formuliert. Ziel der Bundesregierung ist es, neue Beschäftigungsimpulse und mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und das Prinzip "Fördern und Fordern" umzusetzen. Die Hartz-Reform trat zum 1. Januar 2003 in Kraft.

Die Reform soll den Arbeitslosenstand senken und die Ausgaben für Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II von rund 40 Milliarden Euro in 2002 auf 13 Milliarden Euro in 2005 senken. Kernpunkte der Reform sind

  • Stärkung der Zeitarbeit
  • Erleichterung befristeter Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
  • Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung. Die neue Grenze bei geringfügiger Beschäftigung beträgt jetzt 400 Euro.
  • Einführung der Ich-AG. Die Selbstständigkeit soll gefördert werden.
  • Änderung des Scheinselbstständigkeitsgesetzes
  • Änderung der Zumutbarkeit. Arbeitslose ohne familiäre Bindungen müssen für einen Job auch umziehen.
  • Frühzeitige Meldepflicht
  • Einrichtung von JobCentern. Arbeitsämter sollen zu Job-Centern mit zusätzlichen Aufgaben umgewandelt werden.
  • Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe



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